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Logo schützen lassen – Das sollten Sie beachten!

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Die Frage ob man ein Logo schützen lassen sollte, stellen sich oft wenn das Logo ein wichtiges Aushängeschild für ein Unternehmen ist. Außerdem kann ein Logo auch einen hohen Wiedererkennungswert für Produkte und Dienstleistungen haben. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, wie man ein Logo schützen lassen kann, welche Rolle das Markenrecht und der Markenschutz dabei spielen und wie man Markenrechtsverletzungen hierbei vermeiden kann. Dabei wollen wir auch wichtige Fragen zum Logo schützen lassen beantworten, wie z.B.: Muss man ein Logo schützen lassen? Wie kann ich meine Logo schützen lassen? Wo kann ich meine Logo schützen lassen?

  • Ein Logo schützen lassen bietet einen Schutz von Nachahmung und unberechtigter Fremdübernahme
  • Grundsätzlich um beim Logo Design schützen lassen eine Eintragung als Bildmarke, als Wort-/Bildmarke oder auch ein Designschutz in Frage
  • Je nach gewünschtem Schutzgebiet kann man national ein Logo schützen lassen, eine Unionsmarke eintragen lassen oder eine internationale Markenanmeldung durchführen.
  • Im Vorfeld der Anmeldung des Logo empfiehlt sich eine professionelle Markenrecherche um ein Widerspruchsverfahren nach der Anmeldung oder spätere Klagen wegen Markenrechtsverletzung zu vermeiden
  • Spezialisierte Rechtsanwälte für Firmenrecht, insbesondere Markenrecht, bieten eine kompetente Unterstützung bei der erfolgreichen Eintragung eines Logos
Inhaltsverzeichnis
Ausgewählte Anwälte für Markenrecht:

Wann sollte man ein Logo schützen lassen?

Der Wert von Logos ist heutzutage nicht zu unterschätzen. Deshalb wollen die meisten Unternehmen sowohl Firmennamen und Logo schützen lassen. Dabei kann man ein Logo schützen lassen, indem man es als Bildmarke eintragen lässt. 

Jedoch ist dies nur möglich, wenn das Logo ausschließlich grafische Elemente enthält. Für den Fall, dass das Logo auch Wörter, Buchstaben oder Zeichen enthält ist ein Schutz als Wortbildmarke möglich.

Im heutigen Wirtschaftsleben ist der Wiedererkennungswert von Markenlogos und Firmenlogos nicht zu unterschätzen. Dabei sind positive Kundenerfahrungen unmittelbar mit den entsprechenden Logos verknüpft. Dadurch können Unternehmen den Marketingaufwand für verschiedene Produkte über das gemeinsame Logo kleiner halten und auch bei neuen Aktivitäten von den bislang guten Kundenerfahrungen profitieren.

Ein Logo schützen lassen kann auch wirksame Hilfe gegen Markenfälschung und Produktpiraterie leisten. Dabei kommt es heute besonders auch im Onlinehandel sehr häufig zu Markenverletzungen durch kopierte Produkte und Logos.

Viele Markeninhaber unterschätzen den Wert eines Logos und schützen nur den Firmennamen. Jedoch zeigt sich gerade in Bezug auf Markenimitationen, dass das Logo schützen lassen durchaus sehr wichtig sein kann, weil es einen eindeutigen Wiedererkennungswert bedeutet.

Wie kann ich mein Logo schützen lassen?

Die Möglichkeiten, ein Logo schützen zu lassen sind vielfältig. Deshalb kommt es für einen optimalen Markenschutz des Logos einerseits auf die Beschaffenheit das Logo an und andererseits auf den Schutzumfang, der gewünscht wird. Grundsätzlich kann ein Logo als Grafik bereits unter das Urheberrecht fallen. Zusätzlich kann man ein Logo aber auch als Marke registrieren lassen.

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Wie kann man ein Logo als Marke registrieren lassen?

Häufig geht in der Praxis das Logo mit einem Firmennamen einher. Dabei handelt es sich dann um eine Kombination aus Wort und Bild. In diesen Fällen bietet es sich meist an, den Firmennamen als Wortmarke schützen zu lassen und zusätzlich das Logo als Bildmarke. 

Dadurch kann man sicherstellen, dass ein Logo als Grafik den Produktnamen oder Firmennamen nicht verwässert und umgekehrt, dass die Grafik nicht über das Wort eingeschränkt wird. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, in diesen Fällen ein Logo als Wort-/Bildmarke anzumelden, jedoch ist hierbei der Firmen oder Produktname nur im Zusammenhang mit der Grafik geschützt. Deshalb ist die Wort-/Bildmarke auch mehr als Notlösung zu sehen. Für den Fall, dass das Logo nur aus einer Grafik ohne Wörter besteht, bietet sich sowieso nur die Bildmarke an.

Ist beim Logo schützen lassen ein eingetragenes Design eine Alternative zum Marke registrieren?

Grundsätzlich ist ein Designschutz als Geschmacksmusterschutz kostengünstiger als der Markenschutz. Deshalb entscheiden sich oft gerade Unternehmensgründer zunächst dafür, ein Logo als Design schützen zu lassen. Jedoch bietet der Designschutz oder Geschmacksmusterschutz nur einen Schutz für die Erscheinungsform des Logos. 

Hierbei werden also nur Linien, Farben, Form und andere gestalterische Elemente geschützt. Dabei wird jedoch kein Firmenname oder Produktname für sich geschützt, wenn er Bestandteil des Logos ist. Außerdem wird ein Geschmacksmusterschutz immer nur für fünf Jahre gewährt und muss danach verlängert werden. 

Dies ist allerdings nur bis zu maximal 25 Jahren möglich. Hingegen wird ein Markenschutz für zehn Jahre gewährt und kann danach beliebig oft verlängert werden.

Wie kann man ein Logo als Marke schützen lassen wenn man einen Schutz für mehrere Länder braucht?

Ein Logo markenrechtlich schützen lassen sollte man immer dort, wo die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Aktivitäten liegen. Dabei sollte man auch an eventuelle zukünftige Geschäftspartnerschaften  denken  oder Lizenzpartner einplanen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man ein Logo schützen lassen kann auf Länderebene.

Der Markenschutz auf nationaler Ebene

Durch einen nationalen österreichische Anmeldung wird das Logo als Marke beim Österreichischen Patentamt angemeldet. Hierbei erstreckt sich dann der Markenschutz nur auf Österreich. Ebenso kann das Logo als Marke natürlich in jedem anderen Land national angemeldet werden.

Eine internationale Markenanmeldung für das Logo

Will man eine internationale Markenanmeldung für das Logo, so gilt dem zunächst eine nationale Anmeldung in Österreich voraus. Dabei wird dann die nationale Anmeldung innerhalb von sechs Monaten auf ausgewählte weitere Länder ausgeweitet. 

Ein Logo als Unionsmarke anmelden

Lässt man ein Logo als Unionsmarke eintragen, so erhält man mit einer einzigen Markenanmeldung einen EU-weiten Schutz in allen 28 EU-Ländern. Dabei ist eine vorhergehende nationale Markenanmeldung nicht vorausgesetzt. Die Anmeldung läuft zentral über das Europäische Patentamt.

Was kostet es ein Logo markenrechtlich schützen zu lassen?

Wenn man ein Logo nach dem Markenrecht schützen lassen will, muss man dafür Gebühren entrichten. Dabei betragen die Minimalkosten für eine österreichische Markenanmeldung 280 € bei einer online Anmeldung. Hierbei sind für das Logo drei Waren- und Dienstleistungsklassen in der Nizza Klassifikation enthalten. 

Zusätzlich wird jede weitere Warenklasse mit 75,00 € berechnet. Dadurch kann man das Logo markenrechtlich schützen lassen  für zunächst zehn Jahre. Für den Fall, dass eine Verlängerung wünscht wird, fallen dann im Anschluss Verlängerungsgebühren an. Dabei erhält man mit der Eintragung das ausschließliche Recht für die gewerbliche Nutzung des Logos in den gewählten Warenklassen. Strebt man eine internationale Markenanmeldung für das Logo in verschiedenen Ländern an, so fallen zunächst auch die Kosten für die nationale Anmeldung an. Darüber hinaus fallen dann Gebühren sowohl beim Österreichischen Patentamt als auch bei den ausgewählten Länderpatentämtern für die internationalen Eintragungen an. Die Gesamtkosten sind dann abhängig von der Anzahl der Länder und den jeweiligen Gebühren für die Eintragung des Logos. Dabei kann man sich über genauere Kosten beim Logo schützen lassen im Rahmen der internationalen Markenanmeldung durch den Kostenkalkulator der WIPO unter www.wipo.int informieren.

Für den Fall, dass man das Logo als Unionsmarke mit EU-weitem Schutz anmelden möchte, muss man dies beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) tun. Dabei kostet die preiswerteste Alternative der Anmeldung einer Einzelmarke für das Logo 850 € für eine Warenklasse. Zusätzlich fallen für eine zweite Warenklasse 50,00 € an und für jede weitere dann jeweils 150 €.

Warum die Logo Recherche im Vorfeld der Anmeldung so wichtig ist

In die Eintragung eines Logos ist nicht durch die Anmeldung garantiert. Deshalb ist es wichtig, vor der Anmeldung eine professionelle Recherche nach identischen oder ähnlichen Bildmarken oder Wort-/Bildmarken durchzuführen. Dabei sind Bildmarken in den Markendatenbanken in sogenannte Vienna-Klassen eingeteilt. Allerdings existieren keine freien Bildmarkenrecherchebanken. Deshalb muss eine Logo Recherche durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Firmenrecht durchgeführt werden. Alternativ kann man auch ein Rechercheinstitut damit beauftragen. Allerdings kann man über eine Recherche bei einem Anwalt gleichzeitig auch noch eine juristische Auswertung erhalten.

Eine professionelle Logorecherche hilft dem Markenanmelder im Vorfeld, sowohl Widerspruchsverfahren nach der Anmeldung als auch spätere Rechtsstreitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Diese können langwierig und auch kostspielig sein und für ein Unternehmen einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Deshalb sollte man beim Marke und Logo schützen lassen nicht auf eine umfangreiche Markenrecherche im Vorfeld verzichten.

Wie kann ein Rechtsanwalt für Firmenrecht oder ein Experte für Markenrecht beim Logo schützen lassen helfen?

Eine erfahrener Rechtsanwalt für Firmenrecht kann beim Marke schützen lassen Österreich eine wertvolle Hilfe sein. Dabei kann er eine Reihe von Aufgaben übernehmen die dem Markenanmelder zu einer erfolgreichen Eintragung verhelfen. Diese sind insbesondere:

  • Generelle Prüfung der Eintragungsfähigkeit des Logos und eine Beratung bezüglich eventueller Schutzhindernisse
  • Logorecherche in den relevanten Bilddatenbanken, dabei immer eine Identitätsrecherche und auf Wunsch zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche
  • Erstellung eines angepassten Waren-und Dienstleistungsverzeichnis für die geplante Verwendung
  • Durchführung der Markenanmeldung beim jeweiligen Patentamt
  • Überwachung der Eintragung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Firmenrecht beim Logo schützen lassen erreichen zu können, sollte sich ein Markenanmelder im Vorfeld folgende Fragen beantwortet haben:

  • Welches ist das gewünschte Schutzgebiet ? (z.B. Österreich, EU oder andere konkret zu bezeichnende Länder)
  • Wie soll das Logo gestaltet sein?
  • Welche Waren und/oder Dienstleistungen sollen mit dem Logo angeboten werden?

Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Firmenrecht insbesondere auch Markenrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.

ACHTUNG! Vorkaufsrechte:

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei ist die GmbH zu aktuellen Marktkonditionen zuerst an die bisherigen Gesellschafter zum Verkauf anzubieten. Deshalb sollte man bei der Geschäftsüberprüfung sicherstellen, dass diese Klausel das GmbH kaufen nicht verhindert.

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