Wortmarke schützen lassen - So sichern Sie den Namen und Slogan
Will man eine Wortmarke schützen lassen, gibt es einiges zu beachten rund um den Markenschutz. Dabei ist das Ziel beim Marke schützen lassen auch immer auch, eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, worauf beim Wortmarke schützen lassen zu achten ist und dabei auch wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: Was ist eine Wortmarke? Was kostet es eine Marke schützen zu lassen? Wie wird eine Marke geschützt? Wie lange kann eine Marke geschützt werden?
- Will man eine Marke als Wortmarke schützen lassen, bietet dies einen großen Schutzumfang. Jedoch erhöht sich dadurch auch das Konfliktpotential mit anderen Marken und damit Markenrechtsverletzungen.
- Eine Wortmarke kann man sowohl als nationale Marke, internationale Marke oder auch als Unionsmarke anmelden.
- Bevor man eine Wortmarke schützen lassen sollte, empfiehlt sich dringend eine gründliche Markenrecherche.Die Kosten für das Wortmarke schützen lassen sind immer abhängig vom Umfang der Länder und Warenklassen, für die ein Markenschutz angestrebt wird.
Was versteht man unter einer Wortmarke?
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Markenarten. Neben der Wortmarke gehören dazu auch die Wortbildmarke, die reine Bildmarke, Hörmarken, Farbmarken sowie auch 3D-Marken. Dabei kann man eine Marke als Wortmarke schützen lassen, wenn diese keine grafische Gestaltung aufweist und auch keine Farben beinhaltet.
Deshalb besteht eine Wortmarke immer nur aus Schriftzeichen, also aus Wörtern oder Buchstaben, aus Zahlen oder erlaubten Sonderzeichen. Hierbei kann sich die Wortmarke aus mehreren der vorgenannten Elemente zusammensetzen.
Wird eine Wortmarke beim nationalen Patentamt in Österreich eingetragen, so wird sie dort in einer einheitlichen Druckschrift registriert.
Jedoch bietet diese Form der Eintragung einen Markenschutz für alle Schriftarten und auch Darstellungsformen. Ferner sind sowohl individuelle Kombinationen aus einer Groß- und Kleinschreibung geschützt sowie eine durchgehend einheitliche Schreibweise.
Deshalb gilt der Schutz beim Wortmarke schützen lassen für jede Darstellungsform, die die genaue eingetragene Zeichenfolge respektiert. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Schriftart oder Schriftgröße, in welcher Farbe oder Formatierung die Wortmarke dann später verwendet wird.
Auch Namen, Abkürzungen oder Domainbezeichnungen kann man als Wortmarke schützen lassen. Deshalb kann man ebenfalls einen Firmennamen schützen lassen.
Die Gründungsprivilegierung muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungserklärung einer GmbH enthalten sein. Sie kann nicht durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nachträglich entstehen!
Was sind die Vorteile einer Wortmarke?
Im Allgemeinen bietet eine Wortmarke einen umfangreicheren Schutz als z.B. eine Wortbildmarke oder Bildmarke. Dabei sind die Wortbildmarke und die Bildmarke immer mit einer festgelegten Darstellung verbunden. Hingegen ist eine reine Wortmarke frei in ihrer Darstellungsform. Dadurch ergibt sich ein breiterer Schutz der Wortmarke, jedoch erhöht sich auch das Risiko von Markenkonflikten und damit Markenrechtsverletzungen.
Muss man die Wortmarke anmelden um einen Markenschutz zu erreichen?
Der Markenschutz einer Wortmarke kann auf zweierlei Weise entstehen. Dabei kann allein durch die Verwendung einer Wortmarke ein Markenschutz durch ihre Bekanntheit oder Berühmtheit entwickelt werden.
Ferner entsteht der Markenschutz natürlich auch durch das Marke schützen lassen Patentamt. Allerdings besteht ein gewisser Schutz der Wortmarke auch schon von Gesetzes wegen, insbesondere durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 9 UWG).
In den folgenden Abschnitten wollen wir den Markenschutz durch eine Anmeldung beim Patentamt als registrierte Marke beschreiben. Dabei entsteht durch die Registrierung der Wortmarke eine eindeutige Schutzwirkung, die es dem Markeninhaber erlaubt, Dritten zu verbieten, eine gleiche oder auch verwechselbare Marke in Wirtschaftsverkehr zu benutzen. Hierbei würde eine Markenrechtsverletzung entstehen.
Wie kann man eine Wortmarke schützen lassen beim Patentamt?
Will man eine Wortmarke schützen lassen, muss zunächst festgelegt werden, für welche Produkte oder auch Dienstleistungen die Marke eingesetzt werden soll. Außerdem ist auch zu klären, wie weit der Schutzumfang reichen soll und damit auch, in welchen Ländern ein Markenschutz angestrebt werden sollte. Hierbei sind dann immer auch Nutzen und Kosten gegeneinander abzuwägen.
Um das Zeichen ® (registered trademark) verwenden zu dürfen, muss eine Registrierung der Marke erfolgt und auch abgeschlossen sein. Dabei kann eine vorzeitige Verwendung einen Konkurrenten zu einer Abmahnung veranlassen und zu einer nicht unerheblichen Strafe führen.
Welche Produkte und Dienstleistungen soll man durch die Wortmarke schützen lassen?
In Abhängigkeit vom Einsatzzweck kann man eine Wortmarke für verschiedene Warenklassen beim jeweiligen Patentamt eintragen lassen. Dabei sollte man überlegt vorgehen, da eventuell nicht nur die aktuellen Produkte oder Dienstleistungen bei der Auswahl der Warenklassen wichtig sind. Auch zukünftige Geschäftsfelder sollten beim Wortmarke schützen lassen bereits Berücksichtigung finden. Hierfür sind alle möglichen Warenklassen in der sogenannten Nizza Klassifikation zusammengefasst. Für den Fall, dass man Hilfe benötigt bei der Auswahl der Warenklassen, kann man sich an die Experten des Patentamtes in Österreich wenden. Außerdem stehen die Wirtschaftskammern zur Verfügung oder man kann die Unterstützung von Patent- und Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Beim Wortmarke anmelden kann man die zu schützenden Waren/Dienstleistung bei Bedarf noch näher definieren. Dabei wird zwar der Schutzumfang eingeschränkt, jedoch reduziert sich dafür die Wahrscheinlichkeit von Markenkonflikten.
In welchen Ländern sollte man die Wortmarke schützen lassen?
Grundsätzlich sollte man immer dort eine Marke schützen lassen, oder das aktuelle und auch zukünftige wirtschaftliche Interesse liegt. Hierbei sollte man neben den eigenen Aktivitäten auch schon zukünftige Partnerschaften und potentielle Lizenznehmer berücksichtigen. Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man Länder-bezogen eine Wortmarke schützen lassen kann:
Die nationale Anmeldung der Wortmarke
Bei einer nationalen Anmeldung wird eine Marke direkt beim jeweiligen Landes Patentamt angemeldet. Hierbei muss die Anmeldung für die einzelnen Länder separat erfolgen. Dabei erstreckt sich dann der Markenschutz nur auf das jeweilige Land, in dem die Marke angemeldet wurde.
Bei der Firmenbucheintragung können Gebühren anfallen, wenn nicht das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar ist. Dabei sind 36 Euro Eingabegebühren fällig, wenn es sich um die Eintragung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer handelt. Zusätzlich fallen dann noch 313 Euro Eintragungsgebühren an. Bei der GmbH Gründung wird eine GmbH erst mit dem Firmenbucheintrag existent. Damit sind die Errichtungsformalitäten der GmbH abgeschlossen. Da die GmbH nun als juristische Person existiert, sind im Anschluss an die GmbH Gründung jedoch weitere Anmeldungen auszuführen und ggf. Genehmigungen einzuholen.
Die internationale Markenanmeldung der Wortmarke
Bei der internationalen Markenanmeldung geht normalerweise eine nationale Anmeldung z. B. in Österreich voraus, die dann innerhalb von sechs Monaten auf andere Länder ausgeweitet wird. Dabei können die Länder frei gewählt werden
Die Wortmarke als Unionsmarke anmelden
Will man eine Marke EU-weit eintragen lassen, kann man sie als Unionsmarke beim Europäischen Patentamt anmelden. Dabei erhält man mit einer einzigen Markenanmeldung einen EU-weiten Schutz in allen 28 EU-Ländern beim Wortmarke schützen lassen. Außerdem kann man eine Unionsmarke auch ohne eine vorhergehende nationale Markenanmeldung beantragen.
Was kostet es eine Wortmarke schützen zu lassen?
Die Kosten für eine Markenanmeldung hängen zunächst einmal davon ab, ob man sich für eine nationale oder internationale Markenanmeldung entscheidet oder ob man eine Unionsmarke eintragen lassen will. Dabei spielen sowohl die Anzahl der Länderschutzgebiete als auch die Anzahl der zu schützenden Warenklassen eine Rolle.
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Marke schützen lassen Österreich- Kosten für die nationale Anmeldung
Die Mindestkosten für eine einfache nationale Markenanmeldung in Österreich betragen 280 €, wenn man die Marke online anmeldet und auf eine Ähnlichkeitsrecherche durch das Amt verzichtet. Dabei sind in diesem Preis drei Waren- oder Dienstleistungsklassen nach der Nizza Klassifikation enthalten.
Zusätzlich kostet jede weitere Warenklasse 75,00 €. Hierbei sind dann keine weiteren jährlichen Gebühren für den Markenschutz fällig. Allerdings muss nach Ablauf der Schutzfrist eine Verlängerungsgebühr bezahlt werden. Alle sonstigen Kosten für das Marke schützen lassen Österreich findet man auf der Internetseite des Österreichischen Patentamtes.
Marke schützen lassen international- Kosten für die internationale Anmeldung
Eine internationale Markenanmeldung muss bei der WIPO in Genf für die ausgewählten Länder beantragt werden. Dabei ist eine nationale Markenanmeldung vorausgesetzt und die internationale Markenanmeldung erfolgt über das österreichische Patentamt.
Hierbei sind die Kosten stark abhängig von der Auswahl und Anzahl der Länder. Detaillierte Informationen über die Kosten für das Marke schützen lassen bei einer internationalen Markenanmeldung findet man über den Kostenkalkulator der WIPO unter www.wipo.int. Bei einem Antrag für eine internationale Markenanmeldung berechnet das Österreichische Patentamt zunächst eine Inlandsgebühr in Höhe von 141 €. Zusätzlich entstehen bei der Anmeldung auch Gebühren bei der WIPO.
Eine internationale Markenanmeldung kostet dann mindestens 653 SFr, inklusive drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Zusätzlich fallen für jede weitere Warenklasse 100 SFr an. Dabei können die Preise für den jeweiligen Länderschutz unterschiedlich sein. Genaue Informationen hierzu findet man auf der Internetseite der WIPO.
Marke schützen lassen Europa- Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke
Eine Unionsmarke muss beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Dabei werden für die online Anmeldung 850 € für eine Warenklasse fällig. Ferner kostet eine zweite Warenklassen 50,00 € und jede weitere dann 150 €.
ACHTUNG! Viele Anmelder einer Marke erhalten betrügerische Schreiben inklusive Zahlungsaufforderungen für die Eintragung der Wortmarke in ein Register. Jedoch muss man wissen, dass alle Schreiben, die nicht von der zuständigen Anmeldebehörde kommen, keinerlei Relevanz haben und deshalb als Abzocke zu bewerten sind.
Die Markenrecherche vor dem Marke schützen lassen und der Anmeldung
Vor der Anmeldung einer Wortmarke für bestimmte Warenklassen muss man als Anmelder sicherstellen, dass nicht bereits identische oder sehr ähnliche Marken mit einem entsprechenden Markenschutz existieren. Für den Fall dass dies gegeben ist, stellt die neue Anmeldung eine Markenrechtsverletzung dar. Deshalb kann entweder schon die Eintragung scheitern oder später ein Widerspruch gegen die Markeneintragung folgen.
Die Bedeutung der Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung
Meistens ist mit der Eintragung einer Wortmarke ein signifikantes wirtschaftliches Interesse verbunden. Deshalb hat ein Markenanmelder auch ein hohes Bedürfnis an Sicherheit und damit Konfliktfreiheit bei der Eintragung der Wortmarke. Damit die gewährleistet sein kann, muss im Vorfeld eine umfangreiche Markenrecherche betrieben werden. Hierbei kann man dann bestmöglich ausschließen, dass auch nach der Eintragung Konflikte mit anderen Marken entstehen. Grundsätzlich gilt, dass eine Wortmarke umso konfliktfreier ist, je origineller und außergewöhnlicher die Wortschöpfung ist.
Um einen starken Markenschutz zu erreichen zu können, kommt man an einer umfangreichen Recherche beim Wortmarke prüfen nicht vorbei. Dabei ist dies umso wichtiger, je einfacher die Wortschöpfung der eigenen Wortmarke ist. Zusätzlich ist es auch bei Auslandsanmeldungen enorm wichtig, die Datenbanken der jeweiligen Landesregister gründlich zu überprüfen.
Die Markenrecherche als Identitäts-oder Ähnlichkeitsrecherche
Bei der Markenrecherche unterscheidet man zwischen einer Identitätsrecherche und der Ähnlichkeitsrecherche. Hierbei sucht man bei der Identitätsrecherche identische Wortmarken, die bereits Markenschutz genießen und prüft, ob diese bereits in den gewünschten oder verwandten Warenklassen eingetragen sind. Für den Fall, dass man fündig wird, kann man schon die Kosten eine abgelehnte Markenanmeldung sparen.
Hingegen werden bei der Ähnlichkeitsrecherche auch Markeneintragungen berücksichtigt, die dem geplanten Wortlaut nur ähnlich sind. Dabei ist auch diese Art der Recherche sehr wichtig, da auch Markeninhaber ähnlicher Marken eine Markenrechtsverletzung geltend machen können.
Dies ist immer dann berechtigt, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Dabei kann eine Klage wegen Markenrechtsverletzung nicht nur teuer werden, sondern im Falle einer Markenlöschung auch ein großen wirtschaftlichen Schaden für die Zukunft eines Unternehmens bedeuten.
Die Ähnlichkeitsrecherche bringt Sicherheit
Durch eine Ähnlichkeitsrecherche gewinnt der Markenanmelder Sicherheit bezüglich der Unterscheidungskraft seiner Wortmarke innerhalb der relevanten Waren-und Dienstleistungsklassen. Dadurch kann er sowohl nationalen als auch die internationalen Widerspruchsverfahren vorbeugen. Außerdem vermeidet er unnötige Kosten für Designentwicklungen und Werbematerialien, die im Falle einer Eintragungsablehnung nicht mehr legal genutzt werden können. Ferner vermeidet er dadurch auch Imageschäden, wenn durch Ähnlichkeiten in der eigenen Wortmarke zu älteren Marken ein unseriöser Eindruck entsteht.
Ein chinesischer PC-Hersteller hat eigene Produkte unter seiner Wortmarke „Mi Pad“ vertrieben. Jedoch klagte die Firma Apple, als Inhaber der weltweit bekannten Marke iPAD, erfolgreich wegen Markenrechtsverletzung beim EuGH. Hierbei wurde im Urteil begründet, dass „Mi Pad“ nicht nur den vollständigen Wortlaut iPAD beinhaltet, sondern darüber hinaus auch eine Verwechslungsgefahr durch die klangliche Ähnlichkeit für potentielle Kunden besteht. Allerdings verteidigen nicht nur große und weltbekannte Marken ihren Markenschutz und machen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. Deshalb empfiehlt sich immer eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche, wenn man nicht sicher ist, lässt die eigene Wortmarke eine starke Unterscheidungskraft besitzt.
Wie kann man eine Markenrecherche durchführen?
Eine professionelle Markenrecherche beim Wortmarke prüfen bietet einen Abgleich mit allen gleichen oder ähnlichen Marken in allen relevanten Ländern und Warenklassen. Dabei ist sowohl die Recherche im Vorfeld der Markenanmeldung wichtig als auch eine laufende Überprüfung später angemeldeter Wortmarken. Hierbei empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung eines sechs Monate. Grundsätzlich lässt sich eine Markenrecherche auf verschiedenen Wegen durchführen.
Die eigene Markenrecherche
Um eine professionelle eigene Recherche einer Wortmarke durchführen zu können, braucht man nicht nur Zeit sondern auch Erfahrung und ein gewisses Fachwissen. Außerdem muss man die richtigen Quellen für die Recherche kennen. Anbei eine Liste wichtiger Quellen für die Eigenrecherche.
- Firmennamen finden: firmenbuch.at; www.herold.at; https://firmen.wko.at
- Domains abgleichen: nic.at
- Geschützte Marken in Österreich (nationale, internationale, Unionsmarken): see-ip.patentamt.at
- Geschützte Marken in Deutschland (nationale, internationale, Unionsmarken): dpma.de
- Geschützte Marken in der Schweiz (nationale, internationale, Unionsmarken): swissreg.ch
Patentamt Recherche bei der Anmeldung der Wortmarke
Will man eine Wortmarke schützen lassen in Österreich, so wird nach der Anmeldung auch beim Österreichischen Patentamt ein Datenbank Abgleich vorgenommen. Hierbei können zwar identische Wortmarken aufgefunden werden, die bereits Markenschutz genießen, allerdings kann keine umfangreiche und relevante Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Außerdem sind bei der Feststellung eines Markenkonfliktes die Anmeldegebühren verloren, wenn eine Eintragung verweigert wird.
Unterstützung bei der Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt für Firmenrecht oder Anwalt für Markenrecht
Um eine eindeutige Klärung der Unterscheidungskraft einer Wortmarke vor der Anmeldung zu gewährleisten, kann man auch einen Rechtsanwalt für Firmenrecht oder einen Experten für Markenrecht beauftragen. Dabei sollte dieser frühzeitig in die Markenentwicklung eingebunden werden, damit man nicht später ggf. Websites, Geschäftsunterlagen oder Produkte ändern oder schlimmstenfalls sogar vernichten muss. Rechtsanwälte für Firmenrecht können ihre Klienten in allen Fragen des Markenschutzes beraten und auch vertreten. Dabei können sie den ganzen Prozess beim Wortmarke prüfen bis zur Eintragung der Wortmarke begleiten.
Hierbei können spezialisierte Experten für Markenrecht auch umfangreiche Recherchen in allen relevanten Auslanddatenbanken durchführen und somit eine maximale Sicherheit für die Markeneintragung bieten. Ferner hat beraten Sie bei der Markenentwicklung und verteidigen die Markeneintragung im Falle von Widerspruchsverfahren oder auch Klagen wegen Markenrechtsverletzungen. Zusätzlich bieten Sie Ihren Klienten auch ein kontinuierliches Monitoring der Marke um ggf. Nachahmer oder Markenfälschung frühzeitig rechtlich bekämpfen zu können. Erfahrene und geprüfte Rechtsanwälte für Firmenrecht und spezialisierte Anwälte für Markenrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.