GmbH auflösen und GmbH liquidieren– Wie gehe ich vor?
Eine GmbH auflösen kann aus gesetzlichen, aber auch aus vertraglich vereinbarten Gründen. Jedoch beendet das Auflösen einer GmbH noch nicht ihre Existenz. Dem GmbH auflösen folgt im Anschluss die GmbH Liquidation. Diese hat zum Ziel, die Geschäfte der GmbH wirtschaftlich geordnet abzuwickeln und die Firmenbucheintragung zu löschen.
In diesem Beitrag wollen wir wichtige Fragen zum Thema GmbH auflösen beantworten, wie z. B. Was passiert bei Auflösung einer GmbH? Was versteht man unter Liquidation? Was bedeutet die Liquidation ist beendet?
- Eine GmbH auflösen kann man aus gesetzlichen, wirtschaftlichen, vertraglichen oder auch privaten Gründen
- Das GmbH auflösen gliedert sich in drei Schritte: GmbH auflösen, GmbH liquidieren und Löschung der Firmenbucheintragung
- Zum GmbH auflösen müssen ein oder mehrere Liquidatoren bestellt werden
- Beim GmbH liquidieren muss der Liquidator das laufende Geschäft beendigen, die offenen Forderungen der GmbH einziehen, die Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten und die Verteilung des Restvermögens der GmbH durchführen
- Das GmbH auflösen und GmbH liquidieren ist mit der Löschung der GmbH aus dem Firmenbuch abgeschlossen.
GmbH auflösen: Warum sollte man eine GmbH auflösen?
Eine GmbH wird in der Regel auf unbestimmte Zeit gegründet und besteht dauerhaft. Jedoch kann es manchmal notwendig sein, eine solche Gesellschaft aufzulösen. Dabei sind die Gründe sehr unterschiedlich und nicht immer ist ein wirtschaftliches Versagen die Ursache.
Um eine GmbH aufzulösen zu können, reicht es nicht aus, den Geschäftsbetrieb einfach zu beenden. Hierbei sind sehr spezielle Regeln zu beachten und es gibt ein vorgeschriebenes Verfahren, dessen Einhaltung vom zuständigen Registergericht überprüft wird.
Es ist nicht immer der eigene Wunsch, eine GmbH auflösen zu wollen. Hierbei können sowohl wirtschaftliche Gründe sowie rechtliche oder persönliche Umstände das Auflösen einer GmbH erforderlich machen. Dabei ergeben sich mögliche Gründe für die Auflösung aus § 84 GmbHG. Diese sind:
- Ablauf der satzungsmäßigen Frist im Gesellschaftsvertrag
- Beschlussfassung der Gesellschafter
- Eine gerichtliche Entscheidung oder ggf. auch die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder dessen Ablehnung wegen Vermögensmangels)
Das Auflösen einer GmbH kann auch Gründe haben, die im GmbHG nicht ausdrücklich genannt sind. Für den Fall, dass sich zum Beispiel eine andere Rechtsform als geeigneter für die Erreichung der Unternehmensziele erweist oder wenn sich die Gesellschafter einem anderen Unternehmensgegenstand zuwenden möchten, können sie einen Beschluss zur Auflösung informell fassen.
Das Auflösen einer GmbH ist grundsätzlich eine freie unternehmerische Entscheidung. Dabei kann eine mögliche Auflösung unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bereits beim GmbH gründen im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
GmbH auflösen: Wie löse ich eine GmbH auf?
Das Bestehen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist untrennbar mit ihrer Firmenbucheintragung verbunden. Deshalb erlischt sie auch erst mit der Löschung aus dem Firmenbuch. Dabei ist auf dem Weg dorthin ein bestimmtes Verfahren einzuhalten und es sind verschiedene Phasen beim Auflösen einer GmbH zu durchlaufen. Diese sind:
- GmbH auflösen
- GmbH liquidieren
- Löschen des GmbH Firmenbucheintrags
Die Auflösung einer GmbH
Die Auflösungsphase leitet die Abwicklung einer GmbH ein. Dabei bleibt bis zur Löschung der GmbH ihre Rechtspersönlichkeit und Handlungsfähigkeit bestehen. Jedoch ändert sich zu diesem Zeitpunkt der Zweck des Unternehmens. Anstatt wirtschaftlich zu handeln, erlebt das Unternehmen eine GmbH Liquidation.
Dabei erhält die GmbH den Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. Abw.“ (Abwicklung), der auch bestehende Geschäftspartner auf den Status der Gesellschaft hinweist. Deshalb muss dieser Zusatz auch in die Geschäftspapiere aufgenommen werden.
Der Auflösungsbeschluss
Im ersten Schritt müssen die Gesellschafter in einer von den handelsrechtlichen Geschäftsführern einberufenen Hauptversammlung einen Beschluss fassen, der das Auflösen der GmbH zum Gegenstand hat. Diese Beschlussfassung muss notariell beglaubigt werden.
Dabei ist auch bei einer sogenannten „Ein-Personen-GmbH“ (die GmbH hat nur einen Gesellschafter). Jedoch genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.
Die Bestellung des Liquidators und die Firmenbucheintragung
Soweit im Gesellschaftsvertrag oder im Gesellschaftsbeschluss nichts anderes vereinbart ist, werden die Geschäftsführer zu Liquidatoren (sog. „Born liquidators“). Dabei tritt der Liquidator an die Stelle des Handelsrechtsmanagers, vertritt die GmbH nach außen und führt die Geschäfte bis zur Löschung der GmbH aus dem Firmenbuch.
Dabei sind der Beschluss zum Auflösen der GmbH und die Bestellung des Liquidators im Firmenbuch einzutragen (beglaubigte Unterschriften des handelsrechtlichen Geschäftsführers bzw. Liquidator sind dabei erforderlich).
Ferner führt die GmbH nach der Eintragung der Auflösung in das Firmenbuch einen Firmenwortlaut „in Liquidation“. Dabei werden die Wörter „in Liquidation“ oder abgekürzt „i. Liqu.“ zum vorherigen Firmennamen hinzugefügt werden.
GmbH auflösen: Die Aufgaben des Liquidators
Zu Beginn der Liquidation hat der Liquidator auf den Tag der Auflösung der Gesellschaft eine Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen. Dabei ist das „Auflösungsdatum“ der in der Beschlussfassung genannte Tag oder im Zweifelsfall der Tag der Beschlussfassung.
Darüber hinaus hat der Liquidator das Auflösen der GmbH im Zusammenhang mit der Aufforderung an die Gläubiger, sich an ihn zu wenden und ihre Ansprüche gegen die GmbH geltend zu machen, im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen (sog. Gläubigeraufruf). Hierbei trägt die GmbH die Kosten dieser Publikation, rund 150 Euro.
Ferner sind alle der GmbH bekannten Gläubiger unmittelbar zu informieren. Außerdem muss der Liquidator Folgende Aufgaben erfüllen:
- Beendigung des laufenden Geschäfts
- Einziehung von Forderungen der GmbH
- Verwertung des Gesellschaftsvermögens
- Befriedigung oder Sicherung der Gläubiger
Die bekannten und unbestrittenen Forderungen von Gläubigern, die diese Beträge nicht anmelden oder einfordern, muss der Liquidator eine ausreichende Deckung bevorraten oder die nicht beigelegten Beträge an das Gericht zahlen. Auch für Verbindlichkeiten aus laufenden Geschäftsvorfällen der GmbH sind umstrittene oder noch nicht fällige Forderungen in Geldwert einzubehalten.
Dabei wird dann nach Befriedigung oder Sicherung der Verbindlichkeiten der GmbH das verbleibende Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter aufgeteilt, entsprechend ihren Anteilen am GmbH Stammkapital.
Für den Fall, dass sich beim GmbH auflösen während des Liquidationsverfahrens herausstellt, dass die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, so ist der Liquidator verpflichtet, rechtzeitig insolvenzrechtliche Schritte einzuleiten.
Für die Dauer der Liquidation gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Vorschriften. Jedoch darf mit der Verteilung des Restvermögens der GmbH nach Befriedigung aller Gläubiger erst nach einer dreimonatigen Sperrfrist ab der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs im Amtsblatt zur Wiener Zeitung begonnen werden.
Die Beendigung der Liquidation und Löschung aus dem Firmenbuch
Der Liquidator hat nach Beendigung der Liquidation eine Schlussbilanz für die Liquidation zu erstellen. Dabei müssen die Gesellschafter den Liquidator durch Gesellschafterbeschluss entlasten. Danach hat der Liquidator die Löschung der GmbH mittels eines beglaubigten Antrags in das Firmenbuch einzutragen.
Hierbei ist dem Löschungsantrag ist neben einer vom Finanzamt ausgestellten steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Beschluss über die Entlastung der Liquidatoren beizufügen. Darüber hinaus muss im Antrag die Verwahrstelle (Anteilseigner oder Dritte, zum Beispiel Steuerberater) der Bücher und Geschäftsunterlagen der GmbH (für einen Zeitraum von sieben Jahren) angegeben werden.
Liegen die für die Löschung der GmbH erforderlichen materiellen und formalen Voraussetzungen vor, hat das Firmenbuchgericht die GmbH aus dem Firmenbuch zu streichen. Damit ist das GmbH auflösen und GmbH liquidieren und die rechtliche Existenz der GmbH beendet.