GmbH - Alles was Sie dazu wissen sollten
Die GmbH ist in Österreich eine beliebte Gesellschaftsform, die als Kapitalgesellschaft einige wichtige Vorzüge aufweist. Dabei spielen neben der beschränkten GmbH Haftung auch viele andere Vorteile eine Rolle. Beliebt ist bei einer GmbH Gründung heute besonders die vereinfachte GmbH Gründung für eine Ein-Personen-GmbH und die gründungsprivilegierte GmbH, die ein geringeres GmbH Stammkapital benötigt. In diesem Beitrag wollen wir alle wichtigen Aspekte der GmbH beleuchten und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z.B. Was macht eine GmbH aus? Welche Bedeutung hat das GmbH Stammkapital? Was ist die gründungsprivilegierte GmbH? Was gibt es bei einer GmbH Gründung zu beachten?
- Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit eine eigenständige juristische Person.
- Für die GmbH Gründung muss ein Gesellschaftsvertrag verfasst werden, bei einer Ein-Personen GmbH ist eine Errichtungserklärung ausreichend.
- Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden, die das GmbH Stammkapital in die Gesellschaft einbringen
- Das GmbH Stammkapital beträgt mindestens 35.000 Euro, im Falle einer gründungsprivilegierten GmbH beträgt es 10.000 Euro
- Eine GmbH hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die das Unternehmen führen und die von der Generalversammlung berufen werden.
- Die Ein-Personen GmbH kann neuerdings in einer vereinfachten GmbH Gründung ohne notarielle Beurkundung gegründet werden
Was macht eine GmbH aus?
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie besitzt eine eigene mit Rechtspersönlichkeit und handelt eigenständige juristische Person. Die GmbH besitzt ein GmbH Stammkapital in Geldwerten und / oder Sacheinlagen. Hierauf ist die Haftung in der Geschäftstätigkeit beschränkt. Das GmbH Stammkapital setzt sich aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter zusammen, die jeweils Anteile an der Gesellschaft halten.
Wie viele Gesellschafter braucht eine GmbH? Eine Gesellschafter GmbH kann einen (Ein-Personen GmbH Österreich) oder auch mehrere Gesellschafter haben. Dabei kann eine GmbH als eigenständige juristische Person einerseits Rechte erwerben, andererseits Verbindlichkeiten eingehen. Außerdem kann sie klagen oder verklagt werden. Die Rechtsbasis für die GmbH findet sich im GmbH Gesetz (GmbHG). In Österreich kommt der GmbH Bedeutung zu, da sie die beliebteste Rechtsform bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft darstellt. Im weiteren Verlauf wollen wir besonders die GmbH Vorteile Nachteile Österreich darstellen.
Die Gründungsprivilegierung muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungserklärung einer GmbH enthalten sein. Sie kann nicht durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nachträglich entstehen!
Das GmbH Gesetz als Rechtsgrundlage
Die rechtlichen Regelungen zur GmbH finden sich in einem gesonderten Gesetz, dem „Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (GmbHG). Das GmbH Gesetz Österreich enthält die rechtlichen Bestimmungen zur Bildung des GmbH Stammkapitals. Dabei muss dieses mindestens 35.000 Euro betragen, von denen die Hälfte von den Gesellschaftern eingezahlt werden muss. Die Gesellschafter haften dabei nur in Höhe ihrer für die Gesellschaft festgelegten Kapitaleinlage. Hierbei kann die GmbH sowohl nur einen als auch mehrere Gesellschafter haben. Neben Barzahlungen als GmbH Stammkapital sind auch Sacheinlagen möglich. Alle rechtlichen Bestimmungen zum GmbH-Recht findet man im GmbHG RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Welche Bedeutung hat das GmbH Stammkapital?
Das GmbH Stammkapital wird von den Gesellschaftern der GmbH eingebracht und ist das Haftungskapital einer GmbH. Die Gesellschafter sind in der Regel entsprechend ihrer Stammeinlage an der GmbH beteiligt. Dabei beträgt das Grundkapital einer regulären GmbH mindestens 35.000 € und mindestens 10.000 € für eine gründungprivilegierte GmbH.
Allerdings muss für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Mindesteinlage eines einzelnen Gesellschafters 70 Euro betragen. Hierbei sind die Beträge zur Hälfte bei GmbH Gründung auf ein Firmenkonto einzuzahlen und müssen durch eine Bankbestätigung nachgewiesen werden.
Die GmbH Stammkapital Verwendung Österreich sieht vor, dass die Gesellschaft das GmbH Stammkapital ausgeben darf im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Allerdings kann man der Gesellschaft nicht das GmbH Stammkapital entnehmen. Im Rahmen der GmbH Gründung bildet das GmbH Gründungskosten Stammkapital meist die größte Position bei den Gründungskosten.
Der Gesellschafter einer GmbH – welche Rechte und Pflichten hat er?
Der Anteil eines Gesellschafters an der GmbH ist mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. Dabei kann der Gesellschafter in der Regel über seinen Geschäftsanteil frei verfügen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Für den Fall, dass GmbH-Anteile unter Lebenden übertragen werden, ist hierfür eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Für den Fall, dass bei der Firmengründung doch zur Beauftragung eines Notars kommt, ist in solchen Standardfällen nur noch ein deutlich reduzierter Tarif fällig.
Rechte des Gesellschafters
Der Gesellschafter hat zunächst ein Vermögensrecht, das sich in seinem Anspruch auf seinen Anteil am Jahresüberschuss der GmbH ausdrückt. Dieser wird üblicherweise an der Höhe seiner Beteiligung an der Gesellschaft gemessen.
Dies gilt für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein Gesellschafterbeschluss keine andere Regelung zur Gewinnverteilung vorsieht. Darüber hinaus haben die Gesellschafter verschiedene administrative Rechte wie: z.B. Informations- und Mitwirkungsrechte sowie Stimmrechte in der Hauptversammlung.
Pflichten des Gesellschafters
Die wichtigste Pflicht eines Gesellschafters ist die Hinterlegung seines Anteils am GmbH Stammkapital. Falls er diese Pflicht nicht erfüllt, so kann er aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ferner kann es auch im Gesellschaftsvertrag der GmbH vorgesehen sein, dass der Gesellschafter einer Verpflichtung zur Zahlung zusätzlicher Mittel nachkommen muss.
Im Übrigen hat der Gesellschafter keine weiteren finanziellen Verpflichtungen und haftet nur in sehr wenigen Fällen für Verbindlichkeiten der GmbH. Der Gesellschafter selbst trägt die GmbH Haftung nur begrenzt auf die Höhe seiner Einlage, hingegen haftet die GmbH als Gesellschaft unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Sonderformen der GmbH
Was versteht man unter einer Ein-Personen-GmbH?
Bei einer Ein-Personen GmbH gibt es nur einen Gesellschafter, der gleichzeitig auch Geschäftsführer der GmbH eingesetzt ist. Dabei ist, im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen, die Ein-Mann GmbH eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und entsprechender Haftungsbeschränkung.
Hierbei ist eine vereinfachte Gründung möglich im Vergleich zu einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Deshalb kann eine Ein –Mann GmbH mit einer standardisierten Errichtungserklärung gegründet werden statt mit einem Gesellschaftsvertrag. Ferner entfallen dabei die Notariatspflicht und Beglaubigungen für den Gesellschaftsvertrag.
Außerdem kann die Errichtungserklärung durch eine elektronische Signatur (z.B. Handysignatur, Bürgerkarte) über das Unternehmensportal abgegeben werden. Das Stammkapital einer Ein-Personen GmbH ist auf maximal 35.000 Euro begrenzt, allerdings sind Sacheinlagen hier nicht möglich.
Bei der Firmenbucheintragung können Gebühren anfallen, wenn nicht das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar ist. Dabei sind 36 Euro Eingabegebühren fällig, wenn es sich um die Eintragung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer handelt. Zusätzlich fallen dann noch 313 Euro Eintragungsgebühren an. Bei der GmbH Gründung wird eine GmbH erst mit dem Firmenbucheintrag existent. Damit sind die Errichtungsformalitäten der GmbH abgeschlossen. Da die GmbH nun als juristische Person existiert, sind im Anschluss an die GmbH Gründung jedoch weitere Anmeldungen auszuführen und ggf. Genehmigungen einzuholen.
Was ist eine GmbH mit Sacheinlagen?
Bei der Erbringung des Stammkapitals sind neben Geldwerten auch Sacheinlagen als Kapitalanteil der GmbH möglich. Hierbei können dies sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein (z.B. Ausstattung, Maschinen, Immobilien etc.) bei einer Sachgründung GmbH Österreich.
Jedoch können diese nur vollständig eingebracht werden. Dabei werden die Sacheinlagen meist durch einen Sachgründungsbericht zur Prüfung Sacheinlage GmbH dokumentiert. Werden gebrauchte Güter eingebracht, so muss auf Verlangen eines zuständigen Amtsgerichts auch ein Wertgutachten erstellt werden.
Was ist die gründungsprivilegierte GmbH?
Eine reguläre GmbH muss nach dem GmbHG mindestens ein Stammkapital von 35.000 Euro bei der GmbH Gründung ausweisen. Davon muss der Betrag hälftig bei der Gründung einbezahlt werden. In Österreich gab es bis zum März 2014 alternativ die Möglichkeit der GmbH light Gründung, bei der nur ein Stammkapital von 10.000 Euro ausgewiesen werden musste.
Obwohl diese Gründungsmöglichkeit wieder abgeschafft wurde, gibt es heute ersatzweise die Möglichkeit, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen. Hierbei wird zwar ebenfalls nach § 10B GmbHG ein Stammkapital von 35.000 Euro verlangt, jedoch muss dieses GmbH Stammkapital erst nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach der GmbH Gründung zur Hälfte einbezahlt werden.
Für die Gründung benötigt die gründungsprivilegierte GmbH dann nur ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro, von dem 5000 Euro bar einzuzahlen sind. Allerdings hat auch eine gründungsprivilegierte GmbH Nachteile, denn man muss nach Ablauf der Gründungsprivilegierung den Gesellschaftsvertrag der GmbH ändern und ihn erneut notariell beurkunden lassen.
Will man die Gründungsprivilegierung beanspruchen, so muss dies bereits beim GmbH gründen im Gesellschaftsvertrag oder der Errichtungserklärung festgeschrieben werden. Die Gründungprivilegierung kann nicht durch eine nachträgliche Änderung des Gesellschaftsvertrages in Anspruch genommen werden.
Wie läuft die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung beim GmbH gründen ab?
Eine gründungsprivilegierte GmbH muss folgende Maßnahmen zum GmbH Stammkapital aufweisen:
- Außer dem regulären Stammkapital der Gesellschaft muss der Gesellschaftsvertrag auch die gründungsprivilegierten Stammeinlagen aller Gesellschafter aufführen.
- Die Stammeinlagen der gründungsprivilegierten GmbH müssen insgesamt mindestens 10.000 Euro betragen.
- Von den gründungprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens die Hälfte der Summe (5000 Euro) in Geldwerten einbezahlt werden, Sacheinlagen sind hier nicht möglich.
Die Gründungprivilegierung ist spätestens nach 10 Jahren beendet, kann jedoch auch schon früher aufgelöst werden. Dabei muss der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden und dann die gesetzlich geforderte Mindesteinzahlung von meist 17.500 Euro in der Differenz geleistet werden.
Was ist die beschränkte GmbH Haftung bei der gründungsprivilegierten GmbH?
Als Gesellschafter einer gründungprivilegierten GmbH haftet man im Zweifelsfall nur mit der gründungsprivilegierten Stammeinlage gegenüber Gläubigern. Hierbei gilt die Beschränkung der GmbH Haftung auch im Insolvenzfall, falls es in der Gründungsprivilegierungsphase zu einer Insolvenz kommt. Somit bleibt die GmbH Haftung also während der Phase der Gründungsprivilegierung beschränkt.
Für den Fall, dass ein Gesellschafter ein Darlehen aufnimmt, ist er in der Regel persönlich haftbar gegenüber der Bank. Deshalb gilt dies auch für einen handelsrechtlichen Geschäftsführer, für den ein breites Haftungsspektrum vorgesehen ist.
Was gibt es bei einer GmbH Gründung zu beachten?
Um eine GmbH zu gründen, muss zunächst ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Hierbei muss sowohl der Name der GmbH (Firmenname) als auch deren Sitz angegeben werden. Weiterhin sind die Gesellschafter, die Höhe ihrer Kapitaleinlagen und die Höhe des Gesamtstammkapitals zu bestimmen.
Viele weitere Elemente des Gesellschaftsvertrages sind optional, jedoch muss der Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beglaubigt werden. Darüber hinaus muss die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, die dann die Eintragung im Firmenbuch vornehmen.
Zusätzlich muss eine Gewerbeberechtigung beim zuständigen Gewerbeamt des Unternehmens beantragt werden. Ferner muss ein Unternehmenskonto eröffnet werden, auf das die Kapitaleinlagen der Gesellschafter eingezahlt werden. Außerdem muss bei einer GmbH Gründung eine Registrierung beim Finanzamt erfolgen und eine Steuernummer angefordert werden.
Braucht man anwaltliche Hilfe bei der GmbH Gründung?
Bei der Gründung einer GmbH ist die Vorbereitung eines guten und individuell geeigneten Gesellschaftsvertrages eine wichtige Grundlage. Dabei müssen viele Überlegungen angestellt und mögliche Problembereiche berücksichtigt werden. Außerdem sind bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen zu erfüllen.
Deshalb ist es für eine GmbH sehr wichtig, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht beraten zu lassen. Dabei kann er kann wichtige Regelungen individuell vorschlagen und auch Problemfelder ausreichend berücksichtigen. Insbesondere die Beilegung von Konfliktfällen und Austrittsklauseln können wichtige Bestandteile des Gesellschaftsvertrages der GmbH sein, die zukünftige Streitigkeiten verhindern können.
Ein erfahrener Anwalt für Firmenrecht wird sie hierzu umfangreich beraten. Für den Fall, dass beim GmbH gründen ein Standardvertrag verwendet wird, so ist es doch sehr wichtig, diesen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Dabei können formelle und inhaltliche Fehler zuverlässig vermieden werden. Einen geeigneten Experten für Firmenrecht finden Sie schnell und unkompliziert auf firmenrecht24.at.
Die Auswahl des Firmennamens
Bei der Gründung einer GmbH kann man grundsätzlich zwischen einer Sach- oder einer Namensbezeichnung wählen oder einen Phantasienamen für den Firmennamen wählen.
Außerdem können sowohl Geschäftsbezeichnungen oder Spezialisierungen und auch Markenzeichen ein Bestandteil des Firmennamens sein. Allerdings müssen sie dabei immer dem Unternehmenszweck entsprechen. Bei der Verwendung von Namen dürfen jedoch nur die Namen der Gesellschafter verwendet werden, nicht die anderer Personen.
Darüber hinaus muss der Firmenname einen korrekten Rechtsformzusatz führen. Dabei werden meist die üblichen Abkürzungen wie z.B. GmbH, Ges.m.b.H., Gesellschaft m.b.H. oder GmbH & Co. KG verwendet.
Regelungen zum Firmenwortlaut
Ein Firmenwortlaut muss sowohl für die Kennzeichnung des Unternehmens und seiner Tätigkeit geeignet sein und sollte außerdem eine Unterscheidungskraft besitzen. Dabei empfiehlt es sich bei der GmbH Gründung immer, durch Internetrecherchen oder eine Überprüfung von Branchenbüchern auszuschließen, dass gleichlautende Unternehmen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld bereits existieren.
Wie verfasst man einen Gesellschaftsvertrag?
Grundsätzlich kann beim GmbH gründen ein Gesellschaftsvertrag über einen Standardvertrag oder einen individuell erstellten Vertrag verfasst werden. Jedoch auch bei der Verwendung eines Mustervertrags ist es dringend erforderlich, den Vertrag von einem erfahrenen Anwalt für Firmenrecht auf formale und inhaltliche Richtigkeit prüfen zu lassen.
Für den Fall, dass man eine individuelle Gestaltung des Vertrages bei der GmbH Gründung bevorzugt, wird ebenfalls die Beratung durch einen Rechtsexperten für Firmenrecht empfohlen.
Er kann wichtige Rechtselemente für den Vertrag vorschlagen und so ggf. zukünftige Konflikte bereits verhindern. Außerdem trägt er dafür Sorge, dass der Vertrag rechtssicher gestaltet wird.
Was muss ein Gesellschaftsvertrag beinhalten?
Der Gesellschaftsvertrag muss eine Reihe von Inhalten enthalten, die vorgeschrieben sind, und kann weitere Bestandteile haben, die optional ergänzt werden.
Zu den zwingenden Angaben gehören
Der korrekten Firmenname und der Sitz der Firma
- Der Unternehmenszweck
- Höhe des Stammkapitals (mindestens 35.000 Euro oder 10.000 Euro)
- Die Höhe des jeweiligen Gesellschafterbeitrags am Stammkapital
Darüber hinaus können optionale Bestimmungen für z.B. die folgenden Bereiche vorgenommen werden:
- Ernennung der Geschäftsführer und ihrer Vertreter
- Bestimmungen für die Generalversammlung
- Regeln für die Beschlussfindung der Gesellschafter
- Regelungen zur Gewinnverwendung
- Regeln zu Aufgriffsrechten für Gesellschaftsanteile
- Regelungen zu Rechten von Minderheitsgesellschaftern,
Die Bestellung von Geschäftsführern und ihrer Vertretung
Ein GmbH Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Außerdem muss bei der GmbH Gründung mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden und alle Geschäftsführer müssen im Firmenbuch eingetragen werden.
Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt dabei durch eine Beschluss der Gesellschafterbei der GmbH Gründung. Dabei wird die Gesellschaft von allen Geschäftsführern gemeinsam vertreten, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag der GmbH nichts anderes ergibt.
Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag die Einzelvertretungsbefugnis der Geschäftsführer vorsehen. Dabei müssen die Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers walten lassen und haften für ein Verhalten, das diesem Grundsatz nicht entspricht.
Die Beantragung der Gewerbeberechtigung
Wenn der Gesellschaftszweck einer GmbH eine Tätigkeit ist, die der Gewerbeordnung unterliegt, muss eine Gewerbeberechtigung für die Gesellschaft beantragt werden. Hierbei reicht die Gewerbeberechtigung eines einzelnen Gesellschafters für die GmbH Gründung nicht aus.
Außerdem muss ein zusätzlicher gewerbeberechtigter Geschäftsführer ernannt werden, der die erforderlichen Gewerberechtsanforderungen erfüllt. Dies kann der kaufmännische Geschäftsführer oder ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. Diese Person muss jedoch mindestens in einer halben Position angestellt sein und auch in dieser Position im Unternehmen arbeiten.
Wie erfolgt die Firmenbucheintragung?
Eine GmbH Eintragung ins Firmenbuch wird von allen Geschäftsführern mit ihren notariell beglaubigten Unterschriften vorgenommen. Bei der Gründung einer GmbH wird die GmbH erst durch die Eintragung im Firmenbuch offiziell gegründet. Darüber hinaus müssen dem Firmenbuch eine Reihe von Unterlagen beigefügt sein:
- Der Gesellschaftsvertrag oder die Errichtungserklärung zur Gründung einer GmbH in beglaubigter Abschrift
- Eine Liste der Gesellschafter
- Ein Verzeichnis aller Geschäftsführer
- Ein Beschluss zur Benennung der Geschäftsführer (falls nicht bereits im Gesellschaftsvertrag vermerkt)
- Musterzeichnungen der Unterschriften der Geschäftsführer
- Eine Bankbestätigung über die Einzahlung des GmbH Stammkapitals
- Auf Anfrage ein Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmennamen
Hierfür entstehen der GmbH Gebühren, sofern nicht das Neugründungsförderungsgesetz Anwendung findet und dies beantragt wurde.
Die GmbH Haftung
Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Demgegenüber haben die Gesellschafter keine persönliche und unmittelbare Haftung. Deshalb haften sie ausschließlich mit dem im Gesellschaftsvertrag bei der GmbH Gründung vereinbarten Stammkapital, also ihrem Stammkapitalanteil.
Auch steuerrechtliche Aspekte sind ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für die Rechtsform eines Unternehmens. Dabei muss seit dem 1. März 2014 das Stammkapital einer GmbH mindestens 35.000 Euro betragen, wobei mindestens 17.500 Euro bar eingezahlt sein müssen. Bei der gründungprivilegierten GmbH beträgt das Stammkapital mindestens 10.000 Euro, von denen 5000 Euro einzahlt werden müssen. Ferner richten sich auch die Tarife von Rechtsanwälten und Notaren nach der Höhe des Stammkapitals.
Wie hoch sind die Kosten für eine GmbH Gründung?
Die Kosten für die GmbH Gründung hängen von mehreren Faktoren ab. Dabei sind einige optionale Elemente direkt kostenwirksam. Hierbei spielt z.B. die Art des Gesellschaftsvertrages und die Konstellation der GmbH (Ein-Mann-GmbH oder mehrere Gesellschafter) eine Rolle.
Außerdem hat die Einbeziehung von Rechtsanwälten und Steuerberatern sowie die Höhe des GmbH Stammkapitals eine spürbare Kostenwirkung. Jedoch kann bei den GmbH gründen Österreich Kosten auch zwischen den unvermeidbaren und den variablen Kosten unterschieden werden. Grundsätzlich entstehen der GmbH Kosten für folgende Gründungselemente:
- Der Gesellschaftsvertrag und die Notargebühren
- Die Höhe des gewählten Stammkapitals der GmbH
- Gebühren für die Eintragung in das Firmenbuch sowie für die Gewerbeanmeldung
- Die Beratungsgebühren für die Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Das Gewerbe- und Steuerrecht zur GmbH
Ist der Gegenstand der Firma eine GmbH im gewerblichen Bereich, muss für die GmbH Gründung eine Gewerbeberechtigung beantragt werden. Jedoch kann dies erst nach der Firmenbucheintragung geschehen. Außerdem muss für die GmbH ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.
Eine GmbH ist steuerlich körperschaftsteuerpflichtig. Diese GmbH Steuer beträgt in der Regel 25% und kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gesenkt werden. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die neu gegründete Gesellschaft für die ersten 5 Jahre eine ermäßigte Körperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr zahlen. In den folgenden 5 Jahren sind es 1000 Euro.
Die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist ebenfalls steuerpflichtig. Dabei fällt eine Kapitalsteuer von 25% an. Hierbei unterliegen Gesellschafter mit einem Anteil von bis zu 25% der Lohnsteuer und Gesellschafter mit einem Anteil von mehr als 25% der Einkommensteuer.
Darüber hinaus unterliegen Gesellschafter, die bei der GmbH beschäftigt sind, weiterhin der kommunalen Gemeindesteuer. Es ist auch zu beachten, dass Gesellschafter, die einen Anstellungsvertrag bei der GmbH haben, ebenfalls der kommunalen Gemeindesteuer unterliegen.
Das Einkommen aus der Geschäftsführung einer GmbH oder aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit ist der natürlichen Person zuzurechnen, die die Dienstleistung erbringt. Die Dienstleistung wird von einer Gesellschaft (GmbH) abgerechnet, die unter dem Einfluss dieser Person steht und diese über keinen von dieser Tätigkeit unabhängigen Betrieb verfügt. Höchstpersönliche Tätigkeiten sind die Arbeit von Künstlern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Sportlern und Vortragenden.
Die Gewinnverteilung und das Entnahmerecht
Den Gesellschaftern kann nur der Bilanzgewinn der GmbH ausgezahlt werden. Sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt, wird der Gewinn anteilig am Stammkapital verteilt. Verluste müssen immer von der Gesellschaft selbst getragen werden, da in der Regel keine Nachschusspflicht für die Gesellschafter besteht. Dies kann jedoch bei GmbH Gründung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
Was ist die Bilanzierungspflicht?
Die Rechnungslegungsvorschriften im Unternehmensrecht schreiben vor, dass eine GmbH einen Jahresabschluss zu erstellen hat. Dabei muss dieser auch beim Firmenbuchgericht eingereicht werden.
Sozialversicherungsbeiträge in einer GmbH
Gewinnausschüttungen an GmbH Gesellschafter sind dann nicht sozialversicherungspflichtig, wenn diese keine Geschäftsführer der GmbH sind. Allerdings besteht Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen an GSVG-versicherte und geschäftsführende GmbH Gesellschafter.
Ferner sind für die Gehälter der Geschäftsführer einer GmbH normalerweise Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Jedoch wird hierbei unterschieden wird zwischen Fremd- und Gesellschaftergeschäftsführern in Bezug auf die Versicherungsart. Bei Gesellschaftergeschäftsführern wird außerdem auch auf die Beteiligungshöhe an der GmbH abgestellt.
Der Aufsichtsrat und die Generalversammlung einer GmbH
Bei einer GmbH Gründung ist ein Aufsichtsrat nur dann zu bestellen, wenn die Gesellschaft mehr als 50 Aktionäre und ein Stammkapital von mehr als 70.000 Euro hat.
Außerdem ist der Aufsichtsrat auch erforderlich, wenn die GmbH mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat die Funktion eines Kontrollorgans, das die Tätigkeit der Geschäftsführung überwacht. Im Gegensatz dazu wird eine Versammlung aller Gesellschafter als Generalversammlung bezeichnet.
Die Mitgliederversammlung beschließt in der Regel mit einfacher Mehrheit, wobei ihre wichtigste Aufgabe die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses ist.
Wie wird eine GmbH aufgelöst und liquidiert?
Die Auflösung einer GmbH kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die häufigsten Gründe für die Auflösung sind:
- Nach Ablauf einer Frist im Gesellschaftsvertrag
- Durch Beschluss der Gesellschafter (Beurkundung)
- Durch Verschmelzung mit einer AG oder einer anderen GmbH
- Indem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- Nichteröffnung oder Aussetzung des Insolvenzverfahrens wegen fehlenden Vermögens zur Kostendeckung
- Auf Anordnung der Verwaltungsbehörde
- Durch eine Entscheidung des Handelsgerichts.
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH kann weitere Auflösungsgründe festlegen. Jedoch muss immer die Auflösung der Gesellschaft dem Firmenbuch gemeldet werden. Anschließend tritt das Unternehmen in eine Liquidationsphase ein.
Was ist beim GmbH verkaufen zu beachten?
Wenn eine GmbH verkauft werden soll, gibt es sehr viele Regelungen, die bei einer Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich sollten Sie eine GmbH nur mit guter Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Firmenrecht verkaufen. Er weiß, welche Punkte wichtig sind und wie man sich nach Abschluss des Verkaufs am besten vor Ansprüchen schützen kann. Dabei können insbesondere bei einer GmbH viele Umstände eintreten, die später zu einer Unwirksamkeit des Vertrages führen oder zu umfangreichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Spezialisten für Firmenrecht konsultieren. Eine Auswahl ausgewiesener Experten finden Sie schnell und einfach auf firmenrecht24.at.
Was ist wichtig beim GmbH kaufen?
Der GmbH Kauf ist eine Unternehmensübernahme in Form eines Kaufs. Dabei geht zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt die Firma mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.
Die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises ist ein zentrales Element des GmbH-Kaufs. Hierbei sollten Sie In jedem Fall professionelle Hilfe bei der Unternehmensbewertung in Anspruch nehmen. Der Kauf eines Unternehmens sollte unbedingt schriftlich vertraglich geregelt und von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Firmenrecht überwacht werden.
Für eine Zahlung des vereinbarten Kaufpreises der GmbH gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensübertragung. Dabei besteht neben einer Kaufpreiszahlung die Möglichkeit, eine Kaufpreisrente, eine Versorgungsente oder eine Unterhaltsrente zu vereinbaren.
Alle diese Optionen werden beim Kauf der GmbH auch unterschiedlich besteuert. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Experten für Firmenrecht beraten. Diese finden Sie schnell und einfach auf firmenrecht24.at.
Wie kann ich eine GmbH vereinfacht gründen?
Unter bestimmten Umständen kann eine GmbH Gründung in vereinfachter Form stattfinden, wobei dann die Beurkundung und das Notariatsakt nicht notwendig sind. Dies ist möglich, wenn die GmbH eine Gesellschaft ist, die nur einen Gesellschafter besitzt, der auch die Geschäftsführung übernimmt.
Dabei wird anstelle eines umfassenden Gesellschaftsvertrages eine Errichtungserklärung die Gründung eines Unternehmens abgegeben. Dies kann als GmbH Gründung online erfolgen. Dabei hat die Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt und kann nur in wenigen Punkten ergänzt werden. Diese Form der Online-Gründung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine elektronische Signatur verfügt.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine GmbH Gründung in einer vereinfachten Form stattfinden, bei der Beurkundungen und der Notariatsakt entfallen. Dies ist dann möglich, wenn es sich bei der GmbH um eine Gesellschaft handelt, die nur einen Gesellschafter besitzt und dieser auch die Geschäftsführung übernimmt.
Dabei wird anstelle eines umfangreichen Gesellschaftsvertrages eine Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft erstellt. Dies kann als GmbH Gründung online erfolgen. Die Erklärung hat einen standardisierten Inhalt und kann nur in wenigen Punkten ergänzt werden. Diese Online- Gründung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine elektronische Signatur verfügt.
Die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung besteht nur für Start-ups, also Neugründungen. Hierbei bedürfen Änderungen an der abgegebenen Erklärung dann erneut einer notariellen Beglaubigung.
Bei der Eintragung zum Firmenbuchgericht sind die allgemein geltenden Formerfordernisse zu beachten. Die vereinfachte GmbH Gründung ist zunächst auf Ende 2020 als Start-up-Chance beschränkt. Hierzu sind die Regelungen in der vereinfachten Gründungsverordnung der GmbH (VGGV) zu finden.