GmbH gründen– Was muss man bei der Gründung wissen?
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft und wird von vielen Gründern bei der Unternehmensgründung bevorzugt. Dabei findet eine GmbH Gründung in verschiedenen Schritten statt, die mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages beginnen und mit der Eintragung ins Firmenbuch beendet sind.
In diesem Beitrag wollen wir alles Wissenswerte zur GmbH gründen zusammentragen und dabei auch auf besondere Fallstricke bei der Firmengründung hinweisen.
- Eine GmbH gründen bedeutet die Gründung einer Kapitalgesellschaft und ist in gesetzlich klar strukturierten Schritten zu vollziehen.
- Die GmbH Gründung beginnt mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und ist mit der Firmenbucheintragung abgeschlossen.
- Außer einer regulären GmbH Gründung Kann man auch eine gründungsprivilegierte GmbH gründen, bei der ein geringeres GmbH Stammkapital zur Gründung eingesetzt werden muss.
- Eine Ein-Mann-GmbH Österreich kann man ohne eine notarielle Beglaubigung in einer vereinfachten GmbH Gründung
- Die Strukturbildung bei einer GmbH Gründung sieht sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer vor. Dabei können diese personell identisch sein, müssen es allerdings nicht.
- Im Anschluss an die GmbH Gründung braucht eine GmbH meist eine Gewerbeberechtigung und muss deshalb einen Gewerbeschein beantragen. Außerdem muss die GmbH beim Finanzamt angemeldet werden um eine Steuernummer erhalten zu können.
Was bedeutet es, eine GmbH zu gründen?
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deshalb auch eine eigenständige juristische Person ist. Deshalb ist die GmbH nach der GmbH Gründung als juristische Person auch eigenständig in der Lage, auch Verbindlichkeiten einzugehen, Klagen zu führen und auch verklagt zu werden sowie eigenständig Rechte zu erwerben. Dabei verlangt die Gesellschaftsstruktur einer GmbH einerseits Gesellschafter, die das GmbH Stammkapital bei der Gründung einbringen und andererseits Geschäftsführer, die das operative Geschäft führen. Im Gegensatz zu Personengesellschaften wie z.B. der OG oder KG kann eine GmbH auch von einer Person gegründet werden. Das minimale GmbH Stammkapital beträgt in Österreich 35 000 €. Dabei muss bei der GmbH Gründung die Hälfte des Stammkapitals bar eingezahlt werden.
Die gründungsprivilegierte GmbH als Alternative?
Für kleinere GmbH Gründungen gibt es seit 2014 die Option, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen. Dabei ist nur ein reduziertes GmbH Stammkapital von 10 000 € notwendig, von dem auch nur die Hälfte -sprich 5000 €- als GmbH Gründung Mindesteinlage eingezahlt werden muss.
Jedoch kann eine derartige GmbH nur zehn Jahre gründungsprivilegiert bleiben. Im Anschluss ist eine Erhöhung des GmbH Stammkapitals auf die 35 000 € wieder normalen GmbH notwendig. Dabei muss dann auch die Hälfte des Differenzbetrages Zusätzlich eingezahlt werden (12 000 €).
Die gründungsprivilegierte GmbH muss bereits im Gesellschaftsvertrag bei der GmbH Gründung angelegt sein. Deshalb kann sie auch nicht durch eine Modifizierung des Gesellschaftsvertrages im Nachgang entstehen.
Wie vollziehen sich die einzelnen Schritte bei der GmbH Gründung in Österreich?
Die GmbH Gründung läuft in Österreich in einem rechtlich genau vorgeschriebenen Prozess ab. Dabei beginnt dieser mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages und ist mit der Firmenbucheintragung der GmbH abgeschlossen. Hierbei ist die GmbH erst mit der vollzogenen Firmenbucheintragung als Kapitalgesellschaft aktiv.
Hierbei kann zu Beginn der GmbH Gründung statt einem Gesellschaftsvertrag auch eine einfache Errichtungserklärung ausreichend sein, wenn es sich um die Errichtung einer Ein-Mann-GmbH mit nur einem Gesellschafter handelt. Grundsätzlich muss bei einer normalen Gründung sowohl ein Gesellschaftsvertrag als auch eine Errichtungserklärung notariell beglaubigt werden. Hierbei werden dann die GmbH Gesellschafter sowohl über die rechtlichen Folgen der Gesellschaftsgründung aufgeklärt und Sie werden hierbei auch eindeutig identifiziert.
Im Gesellschaftsvertrag wird meist auch festgeschrieben, welcher Einzahlungen die Gesellschafter bei der GmbH Gründung auf ihre Stammeinlagen zu entrichten haben. Legt meist auch fest, welche Anteile die Gesellschafter auf ihre Stammeinlagen bei der GmbH Gründung einzubringen haben. Dabei werden diese Einzahlungen wahlweise direkt auf das Gesellschaftskonto eingebracht oder an einen Notar gezahlt, der eine Bestätigung dafür ausstellt. Außerdem wird vom Notar auch noch eine Unterschriftenprobe der Geschäftsführer beglaubigt. Mit Abschluss dieser Prozesse können dann die Geschäftsführer der GmbH dann die Firmenbucheintragung veranlassen und diese ebenfalls notariell beglaubigen lassen.
Hierbei findet durch das Firmenbuchgericht eine genaue Prüfung der eingereichten Unterlagen statt, bevor die Eintragung der GmbH bestätigt wird. Dabei stellt die Firmenbucheintragung den Abschluss der GmbH Gründung dar und bestimmt den Zeitpunkt der Aktivierung der Gesellschaft.
Wie gestaltet sich der Gründungsprozess in einzelnen Schritten genau?
Im Folgenden sollen die einzelnen Schritte der GmbH Gründung im Detail erläutert werden.
Step1: Was enthält ein Gesellschaftsvertrag genau?
Nach dem Gesetz muss ein Gesellschaftsvertrag für eine GmbH schriftlich erstellt werden und einige Inhalte verpflichtend enthalten. Zusätzlich sind weitere Inhalte optional gestaltbar und können von den Gründern individuell gestaltet werden.
Die zwingenden Elemente des Gesellschaftsvertrags sind:
- Genaue Firmierung der GmbH sowie die Einnahme des Firmensitzes mit der Anschrift
- Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes und damit dem Bereich der wirtschaftlichen Aktivität der GmbH.
- Der Umfang des gesamten GmbH Stammkapitals
- Die Anteile der jeweiligen Gesellschafter am GmbH Stammkapital und die konkreten Zahlbeträge, die jeder Gesellschafter bei der GmbH Gründung auf seine Stammeinlage zu leisten hat.
Weitere optionale Inhalte des Gesellschaftsvertrages können z. B. sein:
- Die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung
- Individuelle Bestimmungen zur Geschäftsführung und Vertretungsregelungen
- Bestimmungen zur Generalversammlung
- Vereinbarung zur Gewinnverwendung
- Bestimmungen zur Veräußerung von Geschäftsanteilen
- Regelung der Minderheitenrechte von Gesellschaftern
Wie funktioniert die vereinfachte GmbH Gründung mit einer Errichtungserklärung bei einer Ein-Mann- GmbH Österreich?
Wie man alleine eine GmbH gründen, so gibt es ist Ende 2020 die Möglichkeit, eine vereinfachte GmbH Gründung in Österreich ohne notarielle Bestätigung bei einer Bank durchzuführen. Dabei müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt sein, um die Sonderregelung anwenden zu können:
- Die zu gründende GmbH wendet eine Standard Mustersatzung an und wird von einer einzigen Person gegründet, die sowohl Gesellschafter als auch einziger Geschäftsführer ist.
- Das GmbH Stammkapital (35.000 Euro oder gründungsprivilegiert 000,00 Euro) mit ebenfalls zur Hälfte bei der Gründung eingezahlt.
- Die vereinfachte Errichtungserklärung enthält nur einige Mindestinhalte:
- Firmierung und Sitz der GmbH Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals sowie die Höhe der zu leistenden Stammeinlage
- Bestellung des Geschäftsführers
- die Gründungsprivilegierung
- Vereinbarung des Gründungskostenersatzes bis maximal 500 Euro
- Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.
- Die ausführende Bank prüft die Identität des Gesellschafters anhand von Lichtbildausweis bei der Einzahlung der Stammeinlage.
- Dann sendet die Bank die Einzahlungsbestätigung, die Identitätsbestätigung und die Unterschriftenprobe elektronisch an das Firmenbuchamt.
Die vereinfachte GmbH Gründung bedeutet eine deutlich verschlankte Gründungsprozedur und auch eine deutliche Ersparnis bei den GmbH Gründungskosten.
Dabei entfällt die notarielle Beglaubigung und wird durch die elektronische Errichtungserklärung ersetzt. Es handelt sich somit um eine GmbH Gründung online. Allerdings muss der Gründer eine elektronische Signatur über sein Handy oder eine Bürgerkarte verfügbar haben um die Firmenbucheintragung vornehmen zu können.
Wer auch für die Gründung einer vereinfachten GmbH einen Notar beauftragt, kann hierbei mit einem sehr günstigen Tarif rechnen.
Step 2: Die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages in
Ein fertig Für wird noch mal gestellter Gesellschaftsvertrag bei einer normalen GmbH Gründung, muss notariell beglaubigt werden. Dabei erhält der Gesellschaftsvertrag erst durch die notarielle Beglaubigung Gültigkeit.
Step 3: Die Bestellung der Organe der Gesellschaft
Spätestens nach der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages müssen auch die GmbH Geschäftsführer benannt werden. Jedoch kann dies auch schon im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Hierbei muss jede GmbH über mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer verfügen, die auch handlungsfähig ist. Mit der Benennung als Geschäftsführer ist dieser verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes im Rahmen seiner GmbH Tätigkeit anzuwenden. Dabei haftet er dann für Schäden, die der GmbH entstehen, wenn er diese Sorgfaltspflicht verletzt. Für den Fall, dass abweichend von den gesetzlichen Regelungen Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern getroffen werden sollen, muss ein individueller Geschäftsführervertrag abgeschlossen werden. Dabei sollte man immer die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Firmenrecht in Anspruch nehmen.
Step 4: Die Anmeldung der GmbH zum Firmenbuch
Um die GmbH Gründung abzuschließen, muss ein Antrag beim Firmenbuchgericht als sogenanntes Firmenbuchgesuch gestellt werden. Dabei muss der Antrag auf Firmenbucheintragung eine Reihe von Informationen enthalten, die im folgenden aufgelistet sind:
- Korrekte Firmierung der GmbH, also der Name der Firma. Dabei kann eine GmbH sowohl als Namensfirma sowie auch als Sachfirma geführt Jedoch muss der Firmenname immer mit dem Zusatz GmbH bzw. „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ versehen sein.
- Sitz der Gesellschaft und vollständige Geschäftsanschrift
- Unternehmensgegenstand bzw. Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft
- Datum der Errichtung des Gesellschaftsvertrages
- Vollständige Daten aller Geschäftsführer sowie ihre Funktion und der Beginn ihrer Tätigkeit.
- Eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsführer für die vorgeschriebene Einzahlung des GmbH Stammkapitals.
- Festlegung des Stichtages für den Rechnungsabschluss
- Für den Fall, dass ein Aufsichtsrat bestellt wurden, vollständige Daten aller Aufsichtsratsmitglieder und ihre Funktion.
- ein Vermerk zur Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung
Der vollständige Antrag zur Firmenbucheintragung ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen. Ferner müssen dem Antrag folgende Dokumente beigefügt werden:
- Der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag
- Eine Auflistung aller Gesellschafter der GmbH
- Aufstellung aller Geschäftsführer der GmbH
- Ein schriftlicher Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (wenn dieser nicht schon im Gesellschaftsvertrag enthalten ist)
- Unterschriftenproben auch aller Geschäftsführer
- Bankbestätigung über die Einzahlung der GmbH Gründungs Anteile am Stammkapital aller Gesellschafter
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Optional kann ein Gutachten der Wirtschaftskammer über die Rechtmäßigkeit des Firmenwortlauts beigefügt werden.
Für den Fall, dass nicht das Neugründungsförderungsgesetz angewendet wird, fallen GmbH Gründungskosten für die Firmenbucheintragung an. Hierbei fallen 313 € Eintragungsgebühren an, sowie zusätzlich z.B. 36,00 € Eingabegebühren bei einer GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Mit dem Firmenbucheintrag ist die GmbH Gründung abgeschlossen. Deshalb existiert die GmbH ab diesem Zeitpunkt als eigenständige juristische Person und kann am Wirtschaftsleben teilnehmen. Jedoch müssen auch nach der GmbH Gründung noch weitere Anmeldungen getätigt werden bzw. auch Genehmigungen beantragt werden.
Welche Anmeldungen und Genehmigungen braucht man für die GmbH?
Die Gewerbeanmeldung der GmbH
Sieht der Unternehmensgegenstand der GmbH eine gewerbliche Tätigkeit vor, muss für die Gesellschaft eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Hierbei muss dann die Gewerbeberechtigung für die GmbH ausgestellt sein. Dabei muss bei der Gewerbeanmeldung der GmbH der Firmenbuchauszug vorgelegt werden, weshalb die Gewerbeanmeldung auch erst nach der Firmenbucheintragung erfolgen kann. Ferner muss die GmbH bei der Gewerbeanmeldung auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer benennen.
Dabei muss der gewerberechtliche Geschäftsführer neben den persönlichen Voraussetzungen außerdem die Bedingungen für die jeweilige Gewerbeberechtigung erfüllen. Falls keiner der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer die gewerberechtlichen Bedingungen mitbringt, kann alternativ ein Dienstnehmer der GmbH für diese Funktion eingesetzt werden. Dabei muss dieser Dienstnehmer in einer entsprechenden gewerberechtlichen Tätigkeit im Unternehmen beschäftigt sein und mindestens in einer halben Stelle tätig sein. Zusätzlich muss er bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse angemeldet sein.
Notwendige Dokumente bei der Gewerbeanmeldung der GmbH
Der Gewerbeanmeldung der GmbH sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Firmenbuchauszug der GmbH
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes der GmbH
- Angabe des genauen Standorts der Gewerbeausübung (Ort, Straße, Hausnummer)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschließungsgründen bzw. Nachsicht vom Gewerbeausschluss:
- Nach § 13 GewO Erklärung für juristische Personen (auch für eine zu mehr als 50% beteiligte Muttergesellschaft)
- Nach § 13 GewO Erklärung für natürliche Personen (handelsrechtliche Geschäftsführer und Personen mit maßgeblichem Einfluss)
- Gemäß § 39 GewO eine Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführer (ausreichende Beschäftigung im Betrieb, Anordnungsbefugnis)
- Personaldokumente jedes handelsrechtlichen und gewerberechtlichen Geschäftsführers zur Einsichtnahme (Meldebescheinigung bei Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs, Polizeibestätigung aus dem Heimatstaat)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft des gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Aufenthaltstitel des gewerberechtlichen Geschäftsführers (wenn nicht EWR- oder Schweizer Staatsbürger) und Nachweis über den Wohnsitz im Inland oder in einem EWR-Vertragsstaat
- Ggf. Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft des gewerberechtlichen Geschäftsführers (Anmeldung zur Gebietskrankenkasse)
- Ggf. Befähigungsnachweis des gewerberechtlichen Geschäftsführers
Die Anmeldung der GmbH und seiner Dienstnehmer beim Finanzamt
Als eigenständige juristische Person ist eine GmbH auch ein eigenständiges Steuersubjekt, das der Körperschaftssteuer unterliegt. Dabei müssen auf die steuerbaren Gewinne der GmbH 25% Körperschaftssteuer entrichtet werden. Außerdem werden bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der GmbH 27,5 % Kapitalertragssteuer fällig. Hingegen können Verluste der GmbH nur auf der Ebene der Gesellschaft geltend gemacht werden und nicht in den Steuererklärungen der einzelnen Gesellschafter.
Welche Mindest- Körperschaftssteuer wird nach der GmbH Gründung fällig?
Grundsätzlich muss eine GmbH auch in verlustreichen Jahren Körperschaftssteuer bezahlen. Dabei werden für alle ab die Juli 2013 gegründeten GmbHs in den ersten 5 Jahren nach Gründung jeweils 500 € pro Jahr fällig. Danach beträgt die Mindest-Körperschaftssteuer 1000 € pro Jahr für weitere fünf Jahre. Nach zehn Jahren müssen dann grundsätzlich mindestens 1750 € pro Jahr gezahlt werden. Für alle GmbHs, die vor Juli 2013 gegründet wurden, beträgt die Mindest-Körperschaftssteuer grundsätzlich 1750 € pro Jahr. Die in Verlustjahren gezahlte Körperschaftssteuer kann jedoch in folgenden Gewinnjahren angerechnet werden, wenn die Gewinne dann mit 25% besteuert werden. Deshalb versteht sie sich gerade in den verlustträchtigen Anfangsjahren als eine Vorauszahlung auf die Körperschaftssteuer der Folgejahre.
Wie werden die Gesellschafter einer GmbH besteuert?
Die Besteuerung der Gesellschafter einer GmbH ist stark abhängig von ihren Anteilen am Stammkapital. Hierbei wird für Gesellschafter mit einem Anteil von bis zu 25 % am Stammkapital der GmbH ein steuerliches Dienstverhältnis angenommen, wenn sie gleichzeitig als Geschäftsführer tätig sind. Dabei unterliegt dann die Entlohnung ihrer Arbeitsleistung der Lohnsteuer. Für den Fall, dass ein Gesellschafter eine Beteiligung von über 25% an der GmbH hält, wird seine Arbeitsleistung als selbstständige Tätigkeit gewertet. Deshalb unterliegt diese dann der Einkommenssteuer. Außerdem können arbeitende Gesellschafter einer GmbH kommunalsteuerpflichtig sein. Hierbei ist dies immer dann gegeben, wenn die Beschäftigung als Dienstverhältnis zu bewerten ist obwohl keine Weisungsbefugnis besteht.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei ist die GmbH zu aktuellen Marktkonditionen zuerst an die bisherigen Gesellschafter zum Verkauf anzubieten. Deshalb sollte man bei der Geschäftsüberprüfung sicherstellen, dass diese Klausel das GmbH kaufen nicht verhindert.
Wann sind Gesellschafter einer GmbH sozialversicherungspflichtig?
Generell ist ein Gesellschafter, wenn er nicht aktiv in der GmbH arbeitet, auch nicht sozialversicherungspflichtig. Deshalb sind seine Gewinnausschüttungen sozialversicherungsfrei.
Hingegen müssen bei Gesellschaftern, die gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH eingesetzt sind, verschiedene Fälle betrachtet werden.
- Für die Gesellschafter mit einer GmbH-Beteiligung von bis zu 25 % besteht ASVG-Versicherungspflicht (Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz), und
- die Gesellschafter mit einer GmbH-Beteiligung ab b 50 % besteht grundsätzlich GSVG-Versicherungspflicht (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft).
- Für Gesellschafter, deren GmbH-Beteiligung zwischen 25 % und 50 % liegt, kann eine ASVG- oder GSVG-Pflicht vorliegen. Dabei wird dann im Einzelfall entschieden.
Hierbei sind Gewinnausschüttungen an GSVG-versicherte, geschäftsführende Gesellschafter sozialversicherungspflichtig. Außerdem sind natürlich auch für die Vergütungen der geschäftsführenden Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Dabei richtet sich die Höhe der Sozialabgaben auch nach der Beteiligungshöhe des jeweiligen Gesellschafters.
In vielen Fällen ist eine zum Verkauf stehende GmbH ein direkter Konkurrent des Interessenten und dementsprechend wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen berücksichtigt. Dabei verhindert eine externe Unternehmensprüfung den Missbrauch offengelegter Informationen, indem dem Käufer nur anonyme Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berät Sie zu den Anforderungen und Möglichkeiten einer solchen Betriebsprüfung.