GmbH Haftung – Wer haftet in einer GmbH für was?
Die beschränkte GmbH Haftung ist häufig ein wesentlicher Grund, warum bei einer Unternehmensgründung diese Rechtsform gewählt wird. Dabei ist die GmbH Haftung in den meisten Fällen auf das GmbH Haftung Stammkapital beschränkt.
Jedoch existieren auch hier Ausnahmen, in denen eine GmbH Haftung der Gesellschafter oder eine GmbH Haftung Geschäftsführer infrage kommt. In diesem Beitrag wollen wir wichtige Fragen zur GmbH Haftung beantworten, da dieses Wissen schon bei der Firmengründung wichtig ist.
- Die GmbH Haftung beschränkt sich im normalen Geschäftsverlauf auf die Höhe des Stammkapitals der GmbH
- Jedoch ist statt einer GmbH Haftung dann eine persönliche Haftung von Geschäftsführern oder auch Gesellschaftern gegeben, wenn es ich um strafbare Handlungen handelt.
- Eine GmbH Haftung aus Privatvermögen kommt sowohl bei Pflichtverletzungen als auch z.B. bei einem Bankkredit für die GmbH in Frage, wenn die Bank dies als Sicherheit verlangt.
- Die auf das GmbH Stammkapital beschränkte GmbH Haftung greift erst, wenn die GmbH in das Firmenbuch eingetragen ist. Vorher darf die GmbH in Gründung schon ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Jedoch haften die Gesellschafter in diesem Zeitraum auch mit ihrem Privatvermögen.
- Bei einer gründungsprivilegierten GmbH ist das GmbH Haftungskapital für die ersten 10 Jahre auf 10.000 Euro beschränkt.
Warum ist die beschränkte GmbH Haftung so wichtig für ein Unternehmen?
Meist werden in Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit auch risikobehaftete Geschäfte getätigt, bei denen Unternehmer oder ihre Geschäftsführer bestrebt sind, ihre persönlichen Haftungsrisiken zu beschränken. Dabei können z. B. aus Produkthaftungsansprüchen oder auch aus Haftungsansprüchen wegen einer Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten schnell Ansprüche auf Schadenersatz in Millionenhöhe entstehen. Eine GmbH Gründung ist deshalb auch gut geeignet um für solche Fälle eine Haftungsbeschränkung zu erreichen. Dabei haftet eine GmbH nach dem GmbH Gesetz für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Hierbei ist dann das Privatvermögen von Gesellschaftern der GmbH vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Deshalb gilt dieser Grundsatz auch unabhängig von der Frage, aus welchen Rechtsgründen Dritte eine Forderung gegen die GmbH erheben. Dabei haftet die GmbH ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen für alle Ansprüche die aus abgeschlossenen Verträgen entstehen.
Außerdem gilt dies auch für alle Schadenersatzansprüche, die aus gesetzlichen Regelungen oder Verträgen entstehen. Jedoch muss das Rechtsverhältnis dabei ausschließlich zwischen der GmbH und dem Anspruchsteller bestehen. Dadurch können Zahlungsansprüche gegen die GmbH geltend gemacht werden und die GmbH Haftung bleibt auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Deshalb gehört es auch zu den wichtigsten Verpflichtungen der Verantwortlichen einer GmbH, gegenüber Geschäftspartnern klarzustellen, dass nur zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftspartner eine vertragliche Beziehung zustande kommt. Für den Fall, dass dieser Grundsatz eingehalten wird und die Gesellschafter auch keine weiteren persönlichen Verpflichtungen für die GmbH übernehmen (z. B. Bürgschaften), ist der Schutz einer GmbH vor einer persönlichen Haftung relativ stark.
Ausnahmen aus der beschränkten GmbH Haftung
Die GmbH Haftung bietet jedoch ebenso wenig einen Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen, wie jede andere Rechtsform auch. Dabei kann es sich um jede Art von strafrechtlich relevanter Tätigkeit handeln, die die Grenzen des Erlaubten überschreitet. Hierbei sind dann die Verantwortlichen persönlich haftbar und können nicht die beschränkte GmbH Haftung in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass z.B. Gesellschafter vorsätzlich an betrügerischen Aktivitäten beteiligt sind, oder diese eine Bilanzfälschung oder Unterschlagung billigen sollten, müssen sie sich auch persönlich nach dem Strafrecht verantworten. Die strafrechtliche Verantwortung kann also auch bei einer GmbH nicht umgangen werden.
Daneben bestehen außerdem weitere Restrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, für bestimmte Ansprüche persönlich mit dem eigenen Vermögen ein stehen zu müssen. Dabei haften sie dann auch für direkt an die Gesellschaft gestellte Ansprüche mit ihrem Privatvermögen.
Wie funktioniert die GmbH Haftung der Gesellschaft?
Die Bezeichnung einer GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in gewisser Weise irreführend, da die GmbH Haftung der Gesellschaft nicht grundsätzlich beschränkt ist. Dabei besteht die GmbH Haftung gegenüber Gläubigern insofern immer unbeschränkt, als sie mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Hingegen haften die Gesellschafter hinter der GmbH grundsätzlich immer beschränkt und zwar mit dem Kapital, das sie als Anteil am GmbH Stammkapital an der Gesellschaft als Beteiligung einbringen. Dabei beträgt das gesamte Mindeststammkapital einer GmbH in Österreich 35.000 Euro. Deshalb sind also die Gesellschafter die eigentlichen Nutznießer der beschränkten GmbH Haftung und nicht die Gesellschaft selbst. Hierbei können diese auch im Falle einer Insolvenz oder Unternehmenskrise nicht gezwungen werden, weiteres Kapital der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um alle Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen.
Welche Bedeutung und hat das GmbH Stammkapital und wie wird es verwendet?
Die Geschäftspartner einer GmbH vertrauen darauf, das das GmbH Stammkapital, wie im Firmenbuch ausgewiesen, von den Gesellschaftern auch tatsächlich eingebracht wurde und der Gesellschaft zur Verfügung steht. Für den Fall, dass eine GmbH mit Sacheinlagen gegründet wurde, wird vorausgesetzt, dass Sacheinlagen im Verkehrswert auch dem Wert entsprechen, der auf das GmbH Stammkapital angerechnet wurde. Jedoch steht das GmbH Stammkapital den Geschäftsführern bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit zur freien Verfügung. Dabei ist vorausgesetzt, dass es auch nicht an die Gesellschafter zurückfließt.
Hierbei spricht man vom Grundsatz der Kapitalerhaltung. Für den Fall, dass Zahlungen an die Gesellschafter zurückfließen, ohne dass es hierfür einen erlaubten Rechtsgrund gibt, liegt eine verbotene Leistung in Form einer verbotenen Einlagenrückgewähr vor. Dabei handelt es sich dann im steuerrechtlichen Sinne meist um eine verbotene verdeckte Gewinnausschüttung. Generell umfasst in Österreich das Verbot der Einlagenrückgewehr einen Schutz für das gesamte Vermögen einer GmbH. Hierbei bleibt dann ein Rückzahlungsanspruch der GmbH gegen die Empfänger bestehen. Die GmbH Haftung Stammkapital für eine derartige Vorgehensweise tragen in diesem Fall die handelnden Personen persönlich. Hierbei handelt es sich meist um die Geschäftsführer oder aber auch die übrigen Gesellschafter, die die Handlung gebilligt haben.
Wie gestaltet sich die GmbH Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer?
Wie bereits beschrieben, ist das GmbH Haftungskapital der Gesellschafter auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkt im Normalfall. Für den Fall eines Konkurses kann jedoch auch eine GmbH Haftung mit dem Privatvermögen in Frage kommen.
Dies gilt besonders für den Fall, dass der Gesellschafter seine Stammeinlage nicht voll einbezahlt hat. Für den Fall, dass es sich um eine reguläre GmbH handelt, muss diese ja ein GmbH Haftungskapital von mindestens 35.000 Euro aufweisen. Allerdings muss davon bei der GmbH Gründung nur die Hälfte einbezahlt werden. Für den Fall eines Konkurses muss dann der oder die Gesellschafter mit dem offenen Betrag des GmbH Haftungskapitals die GmbH Haftung mit Privatvermögen übernehmen.
Was gilt für das GmbH Haftungskapital der gründungsprivilegierten GmbH?
Nimmt eine neu gegründete GmbH die Gründungsprivilegierung in Anspruch, muss Sie zwar auch ein GmbH Stammkapital von 35.000 Euro ausweisen, jedoch kann dabei die Mindesteinlage und damit auch das GmbH Haftungskapital für die ersten 10 Jahre auf 10.000 Euro begrenzt bleiben. Dabei werden die Gesellschafter einer neu gegründeten GmbH für die ersten 10 Jahre auch von der Nachschusspflicht auf das volle GmbH Stammkapital befreit. Hingegen kann bei einer regulären GmbH jeder Gesellschafter auf seine Nachschusspflicht auf das volle GmbH Stammkapital verpflichtet werden. Jedoch begrenzt die Gründungsprivilegierung zwar die GmbH Haftungssumme, allerdings ist eine reguläre GmbH besser kapitalisiert. Außerdem fallen bei der späteren Erhöhung des GmbH Stammkapitals dann bei der gründungsprivilegierten GmbH auch wieder Notargebühren für die Änderung an.
Wie werden Bankkredite für die GmbH abgesichert?
Gerade, wenn es darum geht liquide Mittel für die GmbH über einen Bankkredit zu beschaffen, können Gesellschafter auch über das GmbH Stammkapital hinaus haftbar gemacht werden.
Dabei fordern Banken dann oft von den Gesellschaftern eine private Haftung für Bankkredite. Somit wird auf diesem Umweg eine GmbH Haftung mit Privatvermögen erreicht. Eine deutlich verschärfte Haftung tritt dann ein, wenn der Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer der GmbH ist. Dabei haftet er dann wie jeder andere Geschäftsführer auch für Pflichtverletzungen. Dies kann im Falle einer Insolvenz eine GmbH Haftung mit Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung bedeuten. Davon können auch sogenannte „faktische“ Geschäftsführer betroffen sein, die zwar nur Gesellschafter sind, sich jedoch intensiv in die Geschäftsführung einmischen.
Wie gestaltet sich die GmbH Haftung bei noch fehlender Firmenbucheintragung?
Für den Fall, dass eine GmbH noch in Gründung ist, darf sie bereits Geschäfte tätigen, auch wenn die Firmenbucheintragung noch nicht abgeschlossen ist. Jedoch ist in diesem Zeitraum bei der GmbH in Gründung diese noch nicht GmbH haftungsbeschränkt. Für den Fall, dass bereits in der Gründungsphase geplante Einnahmen ausfallen und dadurch ggf. Gehälter oder Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können, haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten.
Dabei kann eine Firmenbucheintragung durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit haften die Gesellschafter für entstehende Verbindlichkeiten immer auch mit ihrem Privatvermögen, wenn die GmbH nicht zahlungsfähig ist. Dabei haften die Gesellschafter immer anteilig entsprechend ihrer Beteiligung und Stammeinlage. Für den Fall, dass ein Gesellschafter nicht in der Lage ist, seinen Anteil an den Verbindlichkeiten privat zu übernehmen, haften die übrigen Gesellschafter gesamtschuldnerisch und müssen den Anteil dann aufbringen.
Um einen großen Auftrag eines Konzernunternehmen annehmen zu können gründen zwei Architekten eine GmbH. Dabei zahlen sie das notwendige GmbH Stammkapital ein und stellen zwei weitere Mitarbeiter ein, die das Projekt unterstützen sollen.
Jedoch bleiben bereits die ersten Rechnungen zu den vereinbarten Zahlungsterminen durch das Konzernunternehmen unbeglichen, das kurz darauf Insolvenz anmeldet.
Die GmbH der Architekten befindet sich noch in Gründung und es können zu diesem Zeitpunkt sowohl die Gehälter der Mitarbeiter als auch bestellte Büromöbel nicht bezahlt werden.
In diesem Fall trifft die beiden Architekten als Gesellschafter eine GmbH Haftung mit Privatvermögen für die offenen Verbindlichkeiten.
Wie verhält es sich mit der GmbH Haftung bei einer Pflichtverletzung?
Das GmbH Haftung Gesetz verlangt von einem Geschäftsführer einer GmbH, dass er nicht nur in seinem Wirtschaftsgebiet fachlich komptent sein muss, sondern auch die übrigen Aufgaben in einer GmbH mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ auszuführen hat. Dabei gehört es auch zu seinen Pflichten, sie Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter pünktlich abzuführen und eine Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abzugeben. Ferner ist er auch verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß aufzustellen.
Für den Fall, dass diesen Pflichten nicht entsprechend nachkommt, macht er sich strafbar. Dabei ist er auch zu einer GmbH Haftung mit Privatvermögen zum Schadenersatz verpflichtet, z.B. gegenüber einem Sozialversicherungsträger. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass keine Nettogehälter ausbezahlt werden konnten. Entsteht aus einem fehlerhaften Jahresabschluss eine unvollständige Steuerentrichtung, ist er auch hierbei verpflichtet, diese GmbH Haftung privat zu übernehmen im Zweifelsfall.
Zwei GmbH Gesellschafter, die auch gleichzeitig Geschäftsführer sind, teilen sich die Geschäftsführungsaufgaben. Dabei übernimmt einer der beiden die Verwaltung und ist damit auch zuständig für die pünktliche Überweisung der Mitarbeitergehälter und der Sozialversicherungsbeiträge. Als GmbH in Zahlungsschwierigkeiten kommt, können vom GmbH Stammkapital gerade noch die Nettolöhne gezahlt werden, nicht jedoch die Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb will er die Bezahlung ausstehender Rechnungen abwarten, um diese dann nachzuentrichten. Hierbei macht er sich strafbar und ist deshalb auch verpflichtet die GmbH Haftung mit Privatvermögen zu leisten für die Sozialversicherungsbeiträge.
Teilweisen Schutz bei Haftungsrisiken aufgrund persönlicher Fehler als Geschäftsführer kann eine sogenannte D&O Versicherung bieten. Dabei handelt es sich um eine spezielle Police für „Directors & Officers“, entsprechend also Mitglieder des Aufsichtsrats und des Managements.
Wie verhält es sich mit der GmbH Haftung bei einer Insolvenzverschleppung?
Eine Insolvenzverschleppung ist immer eine Straftat für die sich ein Geschäftsführer zu verantworten hat. Dabei sieht das GmbH Haftung Gesetz vor, dass der Geschäftsführer unverzüglich, jedoch spätestens 3 Wochen nach dem Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit, einen Insolvenzantrag stellen muss. Für den Fall, dass dies unterbleibt, weil man evtl. hofft die Insolvenz noch durch erwartete Zahlungen abwenden zu können, macht man sich strafbar. Dabei haftet man dann bei einer Insolvenzverschleppung als GmbH Haftung privat für alle Schäden, die bei Gläubigern zwischen einer festgestellten Zahlungsunfähigkeit und dem Insolvenzantrag anfallen.
Wenn die Eröffnung Insolvenzverfahren vorsätzlich nicht rechtzeitig oder nicht richtig erfolgt, so drohen bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Hingegen ist im Falle von reiner Fahrlässigkeit mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu rechnen. Außerdem kann eine Person, die wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, für 5 Jahre nicht mehr zum Geschäftsführer bestellt werden.
Eine GmbH ist zahlungsunfähig, da Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlt haben. Dabei ist das GmbH Stammkapital bereits aufgebraucht und es müssen Mitarbeiter bezahlt werden sowie auch getätigte Investitionen. Hierbei treibt den Geschäftsführer die Hoffnung, dass die Kunden in absehbarer Zeit ihre Rechnungen begleichen werden und sich die Situation dann wieder auflöst. Jedoch erfüllt sich diese Hoffnung nicht und der Geschäftsführer meldet erst 6 Wochen nach eingetretener Zahlungsfähigkeit Insolvenz an. Hiermit hat er sich der Insolvenzverschleppung strafbar gemacht.
Wie sieht die GmbH Haftung bei Steuerschulden einer GmbH aus?
Grundsätzlich kann eine Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden der GmbH belangt werden. Dabei sind auch ehemalige Geschäftsführer nicht ausgenommen. Dabei wird bei mehreren Geschäftsführern zumeist derjenige in Haftung genommen, der für die steuerlichen Regelungen der GmbH zuständig ist. Jedoch haften auch die übrigen Geschäftsführer insofern, wenn sie ihrer Überwachungspflicht des zuständigen Geschäftsführers nicht nachgekommen sind. Jedoch müssen für eine GmbH Haftung des jeweiligen Geschäftsführers bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Uneinbringlichkeit von Steuerforderungen bei der GmbH
- Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Geschäftsführer
- Ein Verschulden des Geschäftsführers – wobei leichte Fahrlässigkeit ausreichend ist
- Es muss ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgaben bestehen
Grundsätzlich ist der Geschäftsführer verpflichtet, Steuerschulden der GmbH aus Mitteln der GmbH zu begleichen. Für den Fall, dass die Mittel nicht ausreichen, hat der Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass fällige Gläubigerforderungen im gleichen Verhältnis befriedigt werden (Gleichbehandlungsgrundsatz). Stellt der Geschäftsführer beim Finanzamt ein Stundungsgesuch, obwohl er weiss, dass er die Abgabenschulden nicht bezahlen kann, verletzt er seine abgabenrechtlichen Pflichten. Die GmbH Haftung des Geschäftsführers ist als „Ausfallshaftung“ konzipiert. Deshalb kann sie erst dann geltend gemacht werden, wenn feststeht, dass die Steuerschulden bei der GmbH uneinbringlich sind.
Wegen einer möglichen Haftung sollte ein Geschäftsführer laufende Aufzeichnungen führen, aus denen sich die Fälligkeitstermine aller Verbindlichkeiten sowie die zu diesen Terminen vorhandenen liquiden Mittel der GmbH und ihre Verwendung ergeben. Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer nur für jenen quotenmäßigen Teil der Steuerschuld, den das Finanzamt bei Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erhalten hätte. Für den Fall, dass jedoch diese Quote zahlenmäßig nicht belegt werden kann, kann ein Geschäftsführer für den Gesamtbetrag der Steuerschulden der GmbH haftbar gemacht werden.