Die gründungsprivilegierte GmbH – Welche Vorteile bietet sie?
Die gründungsprivilegierte GmbH ist eine Sonderform der regulären GmbH und zeichnet sich bei der GmbH Gründung besonders durch die geringere Kapitalaufbringung aus. Dabei löst die gründungsprivilegierte GmbH die vormals existierende GmbH Light ab und kann seit März 2014 in Anspruch genommen werden. In diesem Beitrag wollen wir alles Wissenswerte zur gründungsprivilegierten GmbH zusammentragen und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z.B. : Was versteht man unter der gründungsprivilegierten GmbH Österreich?
Wie hoch ist das gründungsprivilegierte GmbH Stammkapital? Was bedeutet die gründungsprivilegierte GmbH Haftung? Wie hoch ist die gründungspriviligierte GmbH Körperschaftssteuer? Was bedeutet die gründungsprivilegierte GmbH Erhöhung des Stammkapitals?
- Die gründungsprivilegierte GmbH existiert als Sonderform der GmbH seit März 2014 und löst die bisherige GmbH Light ab.
- Eine gründungspriviligierte GmbH kann nur bei der GmbH Gründung in Anspruch genommen werden und nicht nachträglich durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages entstehen.
- Für einen Zeitraum von 10 Jahren kann eine gründungsprivilegierte GmbH ein reduziertes GmbH Stammkapital von 10.000 Euro in Anspruch nehmen, bei dem bei der GmbH Gründung dann nur 5000 Euro bar eingezahlt werden müssen.
- Mit Ablauf der 10 Jahre, oder vorher durch Gesellschafterbeschluss, wird die Gründungsprivilegierung aufgelöst und das Haftungskapital der GmbH auf die regulären 35.000 Euro erhöht. Dabei muss dann auch die Stammeinlage auf die notwendigen 17.500 Euro erhöht werden durch Einzahlungen der Gesellschafter.
- Die gründungspriviligierte GmbH ist sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in der Firmenbucheintragung als solche auszuweisen.
Warum wurde die gründungsprivilegierte GmbH als Gesellschaftsform entwickelt ?
Die Österreichische GmbH ist durch das Europäische Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Dabei wird über die Vorschriften für die Kapitalaufbringung im österreichischen GmbH Gesetz viel diskutiert. Durch die zunehmende Konkurrenz ausländischer Gesellschaftsformen mit kleinem Kapitaleinsatz bei der Gründung wird die österreichische GmbH zunehmend unattraktiv bei der Unternehmensgründung. Hierbei kann z.B. eine englische Limited bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet und auch in das österreichische Firmenbuch eingetragen werden. Deshalb haben die Gesetzgeber in Österreich mehrfach Änderungen in Bezug auf die Kapitalaufbringungsvorschriften im GmbH Gesetz vorgenommen.
Entwicklung der GmbH light und Modifizierung zur gründungsprivilegierten GmbH
Um attraktivere Gesellschaftsformen in Österreich anbieten zu können, wurde im Juli 2013 in Österreich die sogenannte GmbH light eingeführt. Dabei musste bei der GmbH Gründung einer GmbH light nur ein GmbH Stammkapital von mindestens 10.000 Euro aufgebracht werden. Jedoch kam es nach der Etablierung dieser Gründungsform zu einer bedeutsamen Abnahme des Mindestkörperschaftsabkommens, da dieses nach dem Mindeststammkapital berechnet wird.
Deshalb wurde die GmbH light, die zwar als gründungsfreundlich galt, jedoch auch gläubigerschädigend aufgrund der reduzierten Haftungssumme, schnell wieder abgeschafft. Außerdem müssen gegründete GmbH light ihr Stammkapital bis zum März 2024 auf die regulären 35.000 Euro Stammkapital der regulären GmbH anheben. Ferner sind sie verpflichtet, eine Kapitalaufstockungsrücklage in Höhe von einem Viertel ihres Jahresüberschusses zu bilden. Seit März 2014 muss bei einer GmbH Gründung deshalb wieder eine Stammeinlage von 35.000 Euro eingebracht werden, wovon mindestens 17.500 Euro bei der GmbH Gründung auch bar einzuzahlen sind. Jedoch kann man dabei eine sogenannte Gründungspriviligierung in Anspruch nehmen.
Die GmbH und die gründungsprivilegierte GmbH – Was ist der Unterschied ?
Mit Abschaffung der GmbH Light und der Etablierung der gründungsprivilegierten GmbH stellt sich die Frage, inwiefern sich diese von einer regulären GmbH unterscheidet.
Die reguläre GmbH Gründung
Eine reguläre GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat ein GmbH Stammkapital von mindestens 35.000 Euro. Hierbei ist bei einer Bargründung zumindest die Hälfte, also 17.5000 Euro, in bar einzuzahlen auf ein Firmenkonto. Jedoch ist es im Rahmen einer regulären GmbH Gründung auch möglich, einen Teil des GmbH Stammkapitals in Form von Sacheinlagen einzubringen.
Die GmbH Gründung als gründungsprivilegierte GmbH
Bei der im März neu eingeführten gründungsprivilegierten GmbH, die die GmbH light ersetzen soll, handelt es sich nicht um eine eigene Gesellschaftsform, sondern auch um eine reguläre GmbH. Dabei muss diese zwar nach ihrem Gesellschaftsvertrag auch ein GmbH Stammkapital von 35.000 Euro aufweisen, jedoch gibt es Sonderregelungen für die Einbringung des Stammkapitals. Hierbei muss bei der Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH nur ein gründungspriviligiertes Stammkapital von 10.000 Euro aufgebracht werden, von dem auch nur 5.000 Euro bei der GmbH Gründung einbezahlt werden müssen. Allerdings ist hierbei die Einbringung von Sacheinlagen ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind mit dem Gründungsprivileg alle ab März 2014 gegründeten GmbHs versehen, bei denen im Rahmen der GmbH Gründung die Privilegierung in Anspruch genommen wurde. Hierbei muss die Gründungsprivilegierung explizit im Gesellschaftsvertrag bei der GmbH Gründung aufgenommen sein. Dabei ist eine nachträgliche Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht möglich.
Was passiert bei einer Änderung und dem Ablauf der Gründungspriviligierung?
Hingegen kann die Gründungsprivilegierung jederzeit durch eine Änderung im Gesellschaftsvertrag beendet werden.
Dabei muss dann jedoch das Mindeststammkapital der regulären GmbH hälfig einbezahlt sein, es muss also die Stammeinlage der GmbH auf mindestens 17.500 Euro erhöht werden.
Für den Fall, dass die Gründungspriviligierung voll in Anspruch genommen wird, endet sie spätestens 10 Jahre nach der Firmenbucheintragung der gründungsprivilegierten GmbH.
Nach Ablauf der zehn Jahre muss dann immer eine Einzahlung des gesamten hälftigen GmbH Stammkapitals der regulären GmbH auf die erforderlichen insgesamt 17.500 Euro erfolgen.
Was passiert bei einem Insolvenzverfahren während der Gründungsprivilegierung?
Für den Fall, dass innerhalb der 10 Jahre der Gründungsprivilegierung ein Insolvenzverfahren eröffnet wird gegen das Vermögen der gründungsprivilegierten GmbH, trifft die Gesellschafter die reduzierte GmbH Haftung.
Dabei steht dann nur das gründungsprivilegierte GmbH Stammkapital in Höhe von 10.000 Euro für die Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Generell sind sowohl die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen sowie auch deren Inanspruchnahme im Firmenbuch einzutragen.
Wie hoch ist die Mindestkörperschaftssteuer bei einer gründungsprivilegierten GmbH?
Mit der Entwicklung der ursprünglichen GmbH Light wurde durch das reduzierte Mindeststammkapital in der Höhe von 10.000 Euro die Mindestkörperschaftssteuer auf 125 Euro pro Quartal gesenkt.
Dabei sieht der § 24 Abs 4 Z 3 KStG nunmehr vor, dass auch für die gründungsprivilegierte GmbH in den ersten fünf Jahren die Mindestkörperschaftssteuer 125 Euro pro Quartal beträgt.
Dabei schließt sich in den folgenden fünf Jahren für jedes Kalendervierteljahr eine Mindestkörperschaftssteuer von 250 Euro an. Ab einem zehnten Jahr und einem Stammkapital von EUR 35.000,00 werden wieder 1.750 Euro als Mindestkörperschaftssteuer veranschlagt.
Dabei können jedoch die bereits geleisteten Körperschaftssteuern der ersten, eventuell verlustreichen Jahre, in späteren Gewinnjahren angerechnet werden.
Somit können die geleisteten Zahlungen der Mindestkörperschaftsteuer zu Beginn des Unternehmens als Körperschaftssteuervorauszahlung begriffen werden.
Wie läuft die Eintragung als gründungsprivilegierte GmbH ab?
Die Gesellschafter können bei der GmbH Gründung entscheiden, dass eine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden soll. Dabei muss dies bereits in der ersten Fassung des Gesellschaftsvertrages vermerkt werden und eine spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages zu diesem Zweck ist nicht mehr möglich.
Die Gründungsprivilegierung endet automatisch nach 10 Jahren und erfordert dann eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Firmenbucheintragung, sowie die Aufstockung der erforderlichen Stammeinlage von dann insgesamt mindestens 17.500 Euro.
Diese ist von den Gesellschaftern dann anteilig zu leisten.
Zur Gründung der gründungsprivilegierten GmbH müssen folgende Angaben im Gesellschaftsvertrag gemacht werden:
- Neben den regulären Stammeinlagen, auf Basis der mindestens 35.000 Euro umfassenden Stammkapitals, müssen im Gesellschaftsvertrag auch die gründungsprivilegierten Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter ausgewiesen werden.
- In Gesamtheit müssen die gründungsprivilegierten Stammeinlagen mindestens 10.000 Euro betragen.
- Auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen müssen insgesamt anteilig von den Gesellschaftern mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden und es ist keine Kompensation in Form von Sacheinlagen möglich.
- Durch einen Gesellschafterbeschluss kannn auch vor Ablauf der 10 Jahre die Gründungsprivilegierung aufgelöst werden. Dabei müssen dann die einzelnen Gesellschafter ihre Stammeinlagen insgesamt auf 17.500 Euro erhöhen und die erforderlichen Beträge entsprechend ihrer Anteile einbringen. Dabei ist dann eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig und auch eine Änderung der Firmenbucheintragung. Diese Änderungen müssen dann auch notariell beglaubigt werden.
Was zu beachten ist!
Bei der GmbH Gründung empfiehlt es sich, im Gesellschaftsvertrag einen eigenen Punkt Gründungsprivilegierung aufzunehmen, der dokumentiert, dass die Gründungsprivilegierung gemäß § 10 GmbHG beansprucht wird. Ferner sollte man auch einen Zusatz einfügen, dass die Gesellschafter darüber informiert sind, spätestens bis in 10 Jahren das GmbH Stammkapital auf 35.000 Euro aufstocken zu müssen. Bei den Angaben zum GmbH Stammkapital sind 35.000 Euro anzugeben im Gesellschaftsvertrag, jedoch ist zusätzlich zu vermerken, dass aufgrund der Gründungsprivilegierung das Stammkapital zunächst nur 10.000 Euro beträgt.
Außerdem sind die gleichen Angaben auch für die Stammeinlagen der Gesellschafter zu machen und die reduzierten Stammeinlagen sind als gründungspriviligiert zu kennzeichnen. Beim Firmenbuchantrag ist zu beachten, dass auch hierbei die gründungsprivilegierte Stammeinlage auszuweisen ist. Dabei beträgt das Kapital ebenfalls EUR 35.000,00 mit dem Zusatz „gründungsprivilegiert“. Hierbei übernehmen die Gesellschafter eine Stammeinlage von insgesamt EUR 35.000,00 mit dem Zusatz, dass die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen wird. Dadurch reduziert sich das GmbH Stammkapital der GmbH Haftung auf 10.000 Euro, von dem dann bei der Gründung 5000 Euro bar einzubringen sind.
Welches sind die Vor- und Nachteile der gründungsprivilegierten GmbH?
Generell bietet eine gründungsprivilegierte GmbH die gleichen Vorteile wie eine reguläre GmbH.
Reduzierte Haftung auch bei der gründungsprivilegierten GmbH
Dabei haften die Gesellschafter auch nur bis zur Höhe ihrer eigenen Stammeinlage und nicht wie bei Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen. Zusätzlich sind ab einem bestimmten Gewinn auch aus steuerlichen Gründen GmbHs für die Gesellschafter günstiger als Personengesellschaften.
Ferner bietet sich die gründungsprivilegierte GmbH auch insbesondere für Start-ups an, wenn Investoren mit an Bord genommen werden sollen.
Reduzierte Kapitalaufbringung bei der GmbH Gründung
Der besondere gründungsprivilegierte GmbH Vorteil besteht jedoch in der reduzierten Kapitaleinbringung bei der GmbH Gründung und der reduzierten GmbH Haftung auf 10.000 Euro für die ersten 10 Jahre.
Dabei muss der Zusatz „gründungsprivilegiert“ auch nicht im Firmennamen mit angeführt werden. Allerdings muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag sowie auch im Firmenbuchantrag aufgenommen werden und es ist auch auf die gründungsprivilegierte Stammeinlage bzw. das gründungsprivilegierte GmbH Stammkapital hinzuweisen.
Hierbei werden diese Umstände auch im Firmenbuch eingetragen und sind auch am Firmenbuchauszug ersichtlich für Gläubiger und Geschäftspartner der GmbH.
Keine reduzierten Kosten für die Unternehmensgründung
Zu den gründungsprivilegierten GmbH Nachteilen zählt allerdings der Umstand, dass die gründungsprivilegierte GmbH Kosten für die Errichtung und auch Eintragung der GmbH genauso hoch sind wie für eine reguläre GmbH. Dabei fallen ebenso die Kosten für den Rechtsanwalt für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages an wie auch die Gebühren für den Notar für seine notariellen Beurkundungen.
Ferner entstehen auch die gleichen Kosten für Gerichts- und Verwaltungsgebühren bei der Firmenbucheintragung. Die gründungsprivilegierte GmbH bietet damit auch keine Vorteile bei den gründungsprivilegierte GmbH Gründungskosten. Außerdem muss auch bedacht werden, dass mit Ablauf der Gründungsprivilegierung oder ihrer vorzeitigen Auflösung weitere Gebühren für die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Firmenbucheintragung anfallen.
Grundsätzlich ist der Gründungsvorgang bei einer GmbH Gründung immer kostenintensiver und aufwändiger als die Gründung einer Personengesellschaft. Allerdings bietet die GmbH Gründung dann später sowohl die Haftungsbeschränkungen als auch spürbare Steuervorteile bei höheren Gewinnen. Eine Unternehmensgründung sollte generell im Vorfeld einer unternehmerischen Tätigkeit gut überlegt sein und es empfiehlt sich immer, hierbei die Beratung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Firmenrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, in Anspruch zu nehmen. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Firmenrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.