Versicherungsvertrag kündigen – Wie gehe ich vor?
Wer einen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte einige Rahmenbedingungen zur Versicherungsvertrag kündigen Frist kennen. Dabei spielen sowohl die Art des Versicherungsvertrages als auch seine Laufzeit eine Rolle. Außerdem kann man nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch aus besonderen Gründen einen Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Artikel wollen wir alles Wichtige zum Versicherungsvertrag kündigen darstellen und dabei auch wichtige Fragen zum Thema beantworten, wie z. B.: Wie lange vorher muss ich eine Versicherung kündigen? Kann ich meine Versicherungen jederzeit kündigen? Sollte man Versicherungen per Mail kündigen? Wann kann ich eine Versicherung im Schadensfall kündigen?
- Wer einen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte die Rahmenbedingungen und Kündigungsfristen kennen.
- Beim Versicherungsvertrag kündigen können verschiedene Kündigungsgründe ausschlaggebend sein und haben auch eine unterschiedliche Wirkung auf die Kündigungsmöglichkeiten
- Das Versicherungsvertragsgesetz bietet Regelungen zu verschiedenen Kündigungsarten, wie z. B. der Ablaufkündigung, der Verbraucherkündigung, der Besitzwechselkündigung oder Kündigung wegen Wegfalls des versicherten Interesses.
- Einem Versicherer stehen exklusiv einige Kündigungsrechte zu, die sich bei der Verletzung von Obliegenheitspflichten, Gefahrenerhöhungen oder einem Prämienverzug wahrnehmen lassen.
- Ein Anwalt für Firmenrecht, insb. Versicherungsrecht, kann eine wertvolle Hilfe beim Versicherungsvertrag kündigen sein, der sowohl Interessen seines Mandanten bei der Rückzahlung von Prämienrabatten als auch bei der Berechnung von Rückkaufswerten von Lebensversicherungen wahrnehmen kann. Außerdem bietet er Hilfe im Fall, dass eine Versicherung den Vertrag kündigt ohne Grund.
Grundsätzliche Kündigungsrechte beim Versicherungsvertrag kündigen
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz gibt es verschiedene Kündigungsrechte, die beim Versicherungsvertrag kündigen relevant sein können. Hierbei kann es sich um eine Ablaufkündigung, eine Verbraucherkündigung, eine Besitzwechselkündigung oder eine Schadensfallkündigung handeln.
Wann kann ich einen Versicherungsvertrag kündigen als Ablaufkündigung?
Grundsätzlich können Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen wurden zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Dabei hat der Versicherungsnehmer oder auch der Versicherer jedoch eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Hierbei muss eine solche Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien gleich sein und sie darf dabei nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Jedoch kann dieses Kündigungsrecht beim Versicherungsvertrag kündigen von den Vertragsparteien einvernehmlich für die ersten beiden Jahre ausgeschlossen werden.
Maßgeblich sind immer die Kündigungsfristen, die die Versicherungsbedingungen ausweisen. Dabei sind diese spätestens im Versicherungsvertrag schriftlich fixiert, den der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung erhalten hat.
Wann kommt eine Verbraucherkündigung beim Versicherungsvertrag kündigen in Frage?
Ein Verbraucher kann einen Versicherungsvertrag, den er für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen hat, zum Ende des 3. Jahres oder jedes weiteren Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Dabei gilt diese Regelung beim Versicherungsverträge kündigen für alle Verträge, die nach dem 31.03.1994 abgeschlossen wurden. Jedoch kann ein gewährter Prämiennachlass (z. B. ein Dauerrabatt), der dem Verbraucher aufgrund der längeren freiwilligen Vertragsbindung gewährt wurde, unter Umständen von der Versicherung zurückverlangt werden.
Ein Kündigungschreiben Versicherungsvertrag ist nur dann fristgerecht und damit wirksam, wenn sie rechtzeitig schriftlich beim Versicherer eingegangen ist. Dabei ist das Absendedatum und auch das Datum des Poststempels nicht maßgeblich!
Wann ist eine Besitzwechselkündigung relevant?
Durch den Verkauf einer versicherten Sache (z.B. Wohnung, Fahrzeug oder Haus) vom Versicherungsnehmer tritt der Käufer an seiner Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Versicherungsvertrag ein. Jedoch kann der Käufer unmittelbar den Versicherungsvertrag kündigen. Hierbei kann die Kündigung jedoch nur mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
Das Kündigungsrecht bei Besitzwechsel erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Für den Fall, dass der Käufer von der Versicherung keine Kenntnis hatte, bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, zu dem der Käufer von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Allerdings sieht das Versicherungsvertragsgesetz auch ein Kündigungsrecht für den Versicherer vor.
Wann kommt eine Schadensfallkündigung beim Versicherungsvertrag kündigen in Betracht?
In der Praxis gehen häufig Beschwerden gegen Versicherungen bei den Beschwerdestellen ein, weil Versicherungsnehmern nach einem Schadensfall vom Versicherer gekündigt wurde. Dabei sieht jedoch das Versicherungsvertragsgesetz für bestimmte Versicherungen (Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung) Kündigungsrechte für beide Vertragsparteien im Schadensfalle vor. Jedoch gibt es ein wichtiges gesetzlich geregeltes Verbot einer Schadensfallkündigung durch den Versicherer bei der privaten Krankenversicherung. Eine wichtige gesetzlich festgehaltene Ausnahme von der Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer gibt es allerdings bei der privaten Krankenversicherung. Dabei kann der Versicherer einen Krankenzusatzversicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz im Schadensfall nicht kündigen.
Hingegen gelten für das beiderseitige Versicherungsvertrag kündigen im Schadensfalle bei Haftpflichtversicherungen andere Bestimmungen. Hierbei ist eine Kündigung möglich, wenn sie innerhalb eines Monats seit einer Anerkennung der Schadenersatzpflicht oder einer Verweigerung der Entschädigung ausgesprochen wird. Außerdem ist sie auch innerhalb eines Monats zulässig, nachdem ein rechtskräftiges Urteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien ergangen ist.
Unzulässige Kündigungsklauseln im Schadensfall in Versicherungsverträgen
Gerade bei Sachversicherungen ist Vorsicht vor unzulässigen Vertragsklauseln geboten. Dabei sehen die Versicherungsbedingungen in einigen Verträgen vor, dass im Schadensfall der Versicherer den Versicherungsnehmer „zum Schutz der Versichertengemeinschaft vor überdurchschnittlicher oder ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Versicherung“ kündigen kann. Jedoch wurde eine solche Klausel vom OHG mangels objektiver Kriterien als stark benachteiligend für den Versicherungsnehmer eingestuft.
Dabei wird darauf abgestellt, dass das Versicherungsvertrag kündigen seitens des Versicherers in sein freies Ermessen gestellt ist. Hierbei kann er also Prämien beliebig lang einnehmen und dann beim ersten Schadensfall den Versicherungsvertrag kündigen. Damit wird die Kündigung ins freie Ermessen der Versicherung gestellt und dieser die Möglichkeit eingeräumt, Prämien beliebig lang einzunehmen und beim ersten Schadensfall den Versicherungsvertrag zu kündigen. Deshalb wurde durch die OGH Entscheidung klargestellt, dass die Kündigung Versicherungsvertrag durch Versicherer in solchen Fällen rechtswidrig ist.
Insbesondere bei Sachversicherungen, wie z.B. der Haushaltsversicherung oder der Kfz-Kaskoversicherung sollte man die in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen Kündigungsrechte im Schadensfall immer vor Vertragsabschluss genau prüfen.
Sonderfälle im Kündigungsrecht beim Versicherungsvertrag kündigen
In manchen Situationen können nach dem Versicherungsvertragsgesetz Sonderfälle vorliegen, die einer eigenen Regelung bedürfen.
Sonderfall Versicherungsvertrag kündigen: Die Doppelversicherung
Hat ein Versicherungsnehmer das gleiche Risiko bei mehreren Versicherern versichert und dabei dann eine Gesamtversicherungssumme erreicht, die den Versicherungswert übersteigt, nennt man dies Doppelversicherung. Hier schreibt das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der jüngere Versicherungsvertrag derart reduziert werden muss, dass keine Überversicherung mehr besteht. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer jedoch nach Kenntnis der Doppelversicherung das Recht auf die Aufhebung oder Herabsetzung nicht unverzüglich geltend macht, erlischt es.
Sonderfall Versicherungsvertrag kündigen: Strittige Verlängerungsklauseln
Ist ein Versicherungsvertrag auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt, endet er immer mit Ablauf. Trotzdem empfiehlt es sich immer auch in diesen Fällen schriftlich den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei enthalten häufig Versicherungsverträge eine Klausel, wonach ein Versicherungsvertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Allerdings sind diese Vertragsklauseln in den meisten Fällen unwirksam. Dabei müsste der Versicherer den Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals ausdrücklich auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen, um eine Wirksamkeit solcher Klauseln zu erreichen. Für den Fall, dass dies ausbleibt, endet der Vertrag auch automatisch mit dem Ende der Laufzeit.
Sonderfall Versicherungsvertrag kündigen: Wegfall des versicherten Interesses
Existiert das versicherte Risiko nicht mehr, weil z. B. ein Kfz verschrottet wurde oder das Haus abgerissen wurde, muss dies einem entsprechenden Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei wird dann der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Versicherers abgerechnet und beendet. Hierbei kann jedoch eventuell ein eingeräumter Dauerrabatt des Versicherers zurückgefordert werden, für den Fall, dass es sich nicht um eine gesetzeswidrige Dauerrabattsklausel handelt.
Besondere Kündigungsrechte, die nur dem Versicherer zustehen
Einige Kündigungsrechte stehen ausschließlich dem Versicherer zu und können von ihm geltend gemacht werden. Hierzu gehören:
- Obliegenheitsverletzungen: Obliegenheiten sind vertragliche Nebenpflichten des Versicherungsnehmers, zu denen z. B. vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag gehören oder auch die unverzügliche Schadensmeldung im Schadensfall. Dabei kann der Versicherer dann innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Obliegenheitsverletzung den Versicherungsvertrag kündigen.
- Gefahrenerhöhungen: Für den Fall, dass sich das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit erheblich erhöht hat und dies der Versicherung gemeldet wurde, kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnis den Versicherungsvertrag kündigen.
- Prämienverzug: Werden die vereinbarten Versicherungsprämien vom Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig bezahlt, so kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen. Hierbei kann er die Kündigung entweder mit einer Zahlfrist von mindestens 2 Wochen verbinden, sodass die Kündigung bei Nichteinhaltung automatisch wirksam wird. Außerdem kann der Versicherer auch einfach eine Nachfrist zur Zahlung setzen und nach deren Nichteinhaltung fristlos den Versicherungsvertrag kündigen. Dabei ist die Kündigung allerdings nur dann wirksam, wenn der Versicherer auf die Rechtsfolgen ausdrücklich aufmerksam macht. Allerdings wird die Kündigung Versicherungsvertrag durch Versicherer dann wieder unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer binnen eines Monats nach Kündigung nachholt.
Welche Konsequenzen folgen aus dem Versicherungsvertrag kündigen?
Beim Versicherungsvertrag kündigen vor Ende einer Laufzeit kann es häufig dazu kommen, dass der Versicherer einen gewährten Dauerrabatt zurückfordert. Hierbei ist es generell üblich, dass ein Versicherer beim Abschluss eines langjährigen Versicherungsvertrages einen Dauerrabatt gewährt, der sich in einem Prämienrabatt darstellt. Für den Fall, dass dann der Versicherungsvertrag vorzeitig vom Versicherungsnehmer gekündigt wird, ist der Versicherer berechtigt, einen Ersatz für den gewährten Rabatt zu verlangen. Dabei ergibt sich dann die Rückforderungshöhe aus der Differenz zwischen der rabattierten Prämie und der Prämie ohne Rabatt multipliziert mit der realisierten Laufzeit. Hierbei können dann auch Staffelungen je nach abgelaufener Dauer des Versicherungsvertrages angeboten werden (z. B. Kündigung nach zwei Jahren: – 25 %, nach 5 Jahren – 10%).
Was sind unzulässige Dauerrabattklauseln?
Der OHG hat in Bezug auf Dauerrabattsklauseln und Rückforderungen beim vorzeitigen Versicherungsvertrag kündigen einige Klauseln als rechtswidrig erklärt. Dabei sind diese immer dann gesetzeswidrig, wenn der Rückzahlbetrag bei einem vorzeitigen Versicherungsverträge kündigen umso höher liegt, je länger ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.
Was gibt es für Formvorschriften beim Versicherungsvertrag kündigen?
Grundsätzlich muss man für die Form des Versicherungsvertrag kündigen zwischen der Schriftlichkeit und einer „geschriebenen Form“ unterscheiden. Schriftlichkeit und „geschriebene Form“.
Dabei reicht durch Gesetzesänderungen heute auch für viele Kündigungsschreiben die geschriebene Form aus. Hierbei verlangt das Schreiben keine Unterschrift und man kann deshalb auch eine Versicherung kündigen online oder eine Versicherung kündigen per E-Mail. Deshalb ist beim Versicherungsvertrag kündigen nur noch in solchen Fällen eine Schriftlichkeit mit Unterschrift erforderlich, in denen entweder per Gesetz Schriftlichkeit vorgeschrieben ist oder dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer eine vereinbarte Schriftlichkeit beim Versicherungsvertrag kündigen nicht eingehalten hat, muss der Versicherer ihn unverzüglich darauf hinweisen. Hierbei kann der Versicherungsnehmer dann innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Kündigungserklärung die Frist wahren. Für den Fall, dass der Versicherer diesen Hinweis unterlässt, kann er sich nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
Es empfiehlt sich grundsätzlich immer, schon aus Beweisgründen, ein Kündigungsschreiben Versicherung weiterhin als Einschreiben per Post zu versenden. Dabei geht man ganz sicher, wenn man das Kündigungsschreiben Versicherung als Einschreiben mit Rückschein versendet.
Welchen Inhalt sollte ein Kündigungsschreiben Versicherung haben?
Ein Kündigungsschreiben Versicherung sollte immer folgende Inhalte aufweisen:
- Vollständiger Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Die Polizzennummer der Versicherungspolizze
- Angabe, welche Versicherung gekündigt werden soll, wenn unter der Polizzennummer mehrere Versicherungen gebündelt sind
- Der Zeitpunkt der Kündigung oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Die Bitte, eine Kündigungsbestätigung zu erhalten oder eine Stornopolizze
Wie berechnet man die Kündigungsfristen beim Versicherungsvertrag kündigen?
Um eine bestehende Kündigungsfrist einhalten zu können, muss man bei Versicherungsvertrag kündigen darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig dem Versicherer zugehen. Hierbei reicht das rechtzeitige Absenden der Kündigung nicht aus.
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages ist zum 1.9. 2020 möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dabei muss dann das Kündigungsschreiben Versicherung bis spätestens 31.07.2020 der Versicherung zugegangen sein. Hierbei sollte man auch berücksichtigen, dass aufgrund von Verzögerungen auf dem Postwege und auch Wochenend- und Feiertage das Kündigungsschreiben Versicherung rechtzeitig und nicht zu knapp auf den Weg gebracht werden sollte.
Die Zurückweisungspflicht der Versicherung bei mangelhaften oder unklaren Kündigungen Versicherungsvertrag
Nach der allgemeinen Rechtsprechung des OHG ist eine Versicherung verpflichtet, sowohl rechtlich mangelhafte als auch unklare Kündigungen zurückzuweisen. Für den Fall, dass der Versicherer keine Zurückweisung der Kündigung vornimmt, wird eine Kündigung Versicherungsvertrag trotz des Fehlers wirksam.
Außerdem muss die Zurückweisung auch unverzüglich erfolgen. Dabei wird in der Rechtsprechung von einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnis der Mangelhaftigkeit ausgegangen
Wichtige gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten im Überblick
Im Folgenden sollten wichtige gesetzliche Regelungen zum Thema Kündigung Versicherungsvertrag nochmals komprimiert zusammengefasst werden.
Der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit
Wurde ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es von beiden Vertragsparteien nur zum Ende einer laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
Dabei muss die Kündigungsfrist für beide Parteien gleich sein und darf nicht unter einem Monat liegen und auch nicht mehr als drei Monate betragen. Jedoch können die Vertragsparteien für ersten zwei Jahre des Versicherungsvertrages auf diese Kündigungsmöglichkeit einvernehmlich verzichten.
Regelungen zur Kündigung Verbrauchervertrag
Ein Verbraucher als Versicherungsnehmer kann einen Versicherungsvertrag, der für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Dabei kann er jedoch zum Ersatz von Prämienvorteilen verpflichtet sein, die ihm aufgrund einer beabsichtigten längeren Laufzeit des Versicherungsvertrages gewährt wurden.
Regelungen zur Kündigung einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Ein Kfz-Versicherungsvertrag endet, wenn er
- mit einem Monatsersten, 0 Uhr, begonnen hat, ein Jahr nach diesem Zeitpunkt
- zu einem anderen Zeitpunkt begonnen hat, mit dem nächstfolgenden Monatsersten, 0 Uhr, nach Ablauf eines Jahres, es sei denn, es wurde eine kürzere Laufzeit als ein Jahr vereinbart.
- Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
- Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Regelungen zur Kündigung bei Prämienerhöhungen
Für den Fall, dass der Versicherer sein Recht zur einseitigen Erhöhung der vereinbarten Prämie ausübt, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag binnen eines Monats kündigen. Hierbei beginnt die Frist zur Ausübung des Kündigungsrechts zu laufen, sobald der Versicherer dem Versicherungsnehmer die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat.
Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung. Dabei hat der Versicherer in der Mitteilung dem Versicherungsnehmer den Grund der Erhöhung klar und verständlich zu erläutern. Außerdem hat er den Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
Regelungen zur Kündigung bei Doppelversicherungen
Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung abgeschlossen, so kann er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird.
Außerdem kann auch die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie, auf den Teilbetrag herabgesetzt werden, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Regelungen zur Kündigung wegen des Wegfalls des versicherten Interesses
Für den Fall, dass das versicherte Interesse beim Beginn des Versicherungsvertrages nicht mehr vorhanden ist oder falls die Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder sonst für ein künftiges Interesse genommen ist, ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Zahlung der Prämie frei. Jedoch kann der Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Für den Fall, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, so hat der Versicherer Anspruch auf eine Prämie. Dabei hat er Anspruch auf die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, in welchem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Regelungen zur Kündigung wegen Besitzwechsel
Wenn eine versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert wird, so tritt an Stelle des Versicherungsnehmers der Käufer in den Versicherungsvertrag ein, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Allerdings ist der Käufer berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei kann die Kündigung jedoch nur mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Ferner erlischt das Kündigungsrecht, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Für den Fall, dass der Käufer von dem Versicherungsvertrag keine Kenntnis hatte, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat.
Regelungen zur Kündigung bei Haftpflichtversicherungen
Wenn nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles der Versicherer seine Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung dem Versicherungsnehmer gegenüber anerkannt hat oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, ist jede Partei berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Außerdem gilt dies auch, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zum Rechtsstreit kommen zu lassen.
Jedoch ist die Kündigung ist nur innerhalb eines Monates seit der Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung zulässig. Dabei hat der Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Außerdem kann der Versicherungsnehmer nicht für einen späteren Zeitpunkt als das Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Regelungen zur Kündigung von Lebensversicherungen
Sind bei einer Lebensversicherung laufende Prämien zu entrichten, so kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Für den Fall, dass eine Kapitalversicherung für den Todesfall abgeschlossen wurde und der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist, kann der Versicherungsnehmer auch dann kündigen, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung besteht.Generell ist der Rückkaufswert nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Grund der Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation für das Ende der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert der Versicherung zu berechnen. Dabei werden Prämienrückstände vom Rückkaufswert abgesetzt. Jedoch ist der Versicherer nur zu einem Abzug berechtigt, wenn dieser vereinbart und angemessen ist.
Wie kann ein Anwalt beim Versicherungsvertrag kündigen helfen?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Firmenrecht, insb. Versicherungsrecht, kann beim Versicherungsvertrag kündigen eine wichtige Hilfe sein. Dabei kann er seinem Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es z. B. um den Ersatz von Prämienrabatten geht oder der Rückkaufswert von Lebensversicherungen zu berechnen ist. Ferner kann auch einen Versicherungsnehmer unterstützen, im Falle „Versicherung kündigt Vertrag ohne Grund“. Dabei kann er prüfen, ob überhaupt ein Kündigungsgrund gegeben ist und ob die Fristen und Formalien eingehalten wurden. Erfahrene und spezialisierte Anwälte für Firmenrecht, insb. Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach unter firmenrecht24.at.